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Lärmschutz im Ginnheimer Stadtweg 158

Vorlagentyp: V
50 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 08.12.2011, V 203 entstanden aus Vorlage: OF 237/9 vom 23.11.2011

Betreff: Lärmschutz im Ginnheimer Stadtweg 158 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob eine Lärmschutzmauer gegenüber der Zufahrt Hügelstraße zur Auffahrt auf die Platenstraße/Rosa-Luxemburg-Straße errichtet werden kann, die die Anwohner im Ginnheimer Stadtweg vor dem durch die Zufahrt angestiegenen Lärm schützt. Bis zum Nachbargrundstück des Ginnheimer Stadtwegs 158 besteht bereits eine begrünte Lärmschutzmauer von etwa zwei Meter Höhe, die gegebenenfalls zu diesem Zweck verlängert werden könnte.

Begründung: Durch das gestiegene Verkehrsaufkommen der letzten Jahre aus Richtung Hügelstraße in Richtung der Auffahrt auf die Rosa-Luxemburg-Straße, ist auch die Lärm- und damit auch die Staubbelastung exponentiell angestiegen. Eine Mauer, die den Lärm abhält, besteht zwar bereits in der Gegend, schließt aber mit dem anliegenden Grundstück Hesselbach ab. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. November 2011OFOF 237/9Lärmschutz im Ginnheimer Stadtweg 158Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 8. Dezember 2011Sie sind hier
    VV 203Lärmschutz im Ginnheimer Stadtweg 158
    Anfrage
  3. 7. Mai 2012STST 642Lärmschutz im Ginnheimer Stadtweg 158Stellungnahme
  4. 9. November 2012Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 1707Lärmschutz im Ginnheimer Stadtweg 158Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 10 · 26.04.2012
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 3

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