Lärmschutz im Ginnheimer Stadtweg 158
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 642
Betreff: Lärmschutz im Ginnheimer Stadtweg 158 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. November 2011OFOF 237/9Lärmschutz im Ginnheimer Stadtweg 158Ortsbeiratsantrag · SPD
- 8. Dezember 2011VV 203Lärmschutz im Ginnheimer Stadtweg 158Anfrage
- 7. Mai 2012Sie sind hierSTST 642Lärmschutz im Ginnheimer Stadtweg 158Stellungnahme
- 9. November 2012Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 1707Lärmschutz im Ginnheimer Stadtweg 158Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab