Öffnung des Fuß- und Radweges unter der Lahmeyerbrücke
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 11 fordert Informationen zur Wiedereröffnung des Fuß- und Radweges unter der Lahmeyerbrücke, der seit Monaten gesperrt ist. Die Sperrung führt zu einem erheblichen Umweg für die Anwohner, was die Notwendigkeit einer schnellen Lösung unterstreicht.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Thema Fahrradfahren verfolgenKontext
Erfreulicherweise wurde die Lahmeyerbrücke, die den Stadtteil Riederwald mit Fechenheim verbindet, neu erbaut. Dem Ortsbeirat wurde mitgeteilt, dass der Fuß- und Radweg unterhalb dieser Brücke während der Bauzeit nur für einige Wochen gesperrt wird. Die Brücke ist seit Monaten geöffnet, aber der Fuß- und Radweg, der den Stadtteil Riederwald mit Fechenheim Nord verbindet, ist weiterhin gesperrt. Wir bitten den Magistrat um Auskunft, wann dieser Weg schnellstmöglich wieder geöffnet werden kann.
Begründung
Der Fuß- und Radweg unter der Lahmeyerbrücke ist seit Monaten gesperrt. Das bedeutet einen großen Umweg über die verkehrsreiche Straße Am Erlenbruch.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. April 2021OFOF 9/11Öffnung des Fuß- und Radweges unter der LahmeyerbrückeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 3. Mai 2021Sie sind hierVV 1Öffnung des Fuß- und Radweges unter der LahmeyerbrückeAnfrage
- 3. September 2021Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1597Öffnung des Fuß- und Radweges unter der LahmeyerbrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen