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Keimbelastung im Eschbach

Vorlagentyp: V
147 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob die zunehmenden Dürreperioden und die damit verbundenen Niedrigwasserstände eine Auswirkung auf die Schadstoffkonzentration im Eschbach haben. Dies ist wichtig, da das Wasser im Eschbach nicht mehr zur Bewässerung von Obst und Gemüse verwendet werden darf.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Begründung

Das Wasser im Eschbach darf aufgrund der Schadstoffkonzentration schon lange nicht mehr zur Bewässerung von Obst und Gemüse verwendet werden. Bei der Beregnung von Sportplätzen ist laut dem Bericht "Oberflächengewässer in Frankfurt am Main, 1996-2017" durch Schutzmaßnahmen sicherzustellen, dass Personal und Öffentlichkeit keinen Schaden nehmen. Fließt im Bachbett bei den durch den Klimawandel geringer werdenden Niederschlägen eigentlich noch Wasser oder besteht die Flüssigkeit zum größten Teil nur noch aus Abwässern und den Einträgen der Bad Homburger Kläranlage?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 20. April 2018STST 803Barrierefreier Zugang zur Grünfläche SteinbachtalStellungnahme
  2. 2. August 2020OFOF 260/14Keimbelastung im EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 17. August 2020Sie sind hier
    VV 1712Keimbelastung im Eschbach
    Anfrage
  4. 4. Dezember 2020STST 2097Keimbelastung im EschbachStellungnahme
  5. 12. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 147 WochenSTST 368Wann kommt der barrierefreie Zugang zur Grünfläche durch das Steinbachtal in Praunheim?Stellungnahme
  6. 17. August 2025OFOF 534/7Barrierefreier Zugang zum Steinbachtal in PraunheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, die_farbechten-Linke

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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