Keimbelastung im Eschbach
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert Auskunft über die Auswirkungen von Dürreperioden und Niedrigwasserständen auf die Schadstoffkonzentration im Eschbach. Dies ist wichtig, da das Wasser aufgrund der Schadstoffbelastung nicht mehr zur Bewässerung von Obst und Gemüse verwendet werden darf.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, ob die zunehmenden Dürreperioden, die geringeren Niederschläge und damit verbundenen Niedrigwasserstände eine Auswirkung auf die Schadstoffkonzentration im Eschbach unterhalb der Kläranlage Bad Homburg haben.
Begründung
Das Wasser im Eschbach darf aufgrund der Schadstoffkonzentration schon lange nicht mehr zur Bewässerung von Obst und Gemüse verwendet werden. Bei der Beregnung von Sportplätzen ist laut dem Bericht "Oberflächengewässer in Frankfurt am Main, 1996-2017" durch Schutzmaßnahmen sicherzustellen, dass Personal und Öffentlichkeit keinen Schaden nehmen. Fließt im Bachbett bei den durch den Klimawandel geringer werdenden Niederschlägen eigentlich noch Wasser, oder besteht die Flüssigkeit zum größten Teil nur noch aus Abwässern und den Einträgen der Bad Homburger Kläranlage?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. April 2018STST 803Barrierefreier Zugang zur Grünfläche SteinbachtalStellungnahme
- 2. August 2020Sie sind hierOFOF 260/14Keimbelastung im EschbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. August 2020VV 1712Keimbelastung im EschbachAnfrage
- 4. Dezember 2020STST 2097Keimbelastung im EschbachStellungnahme
- 12. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 147 WochenSTST 368Wann kommt der barrierefreie Zugang zur Grünfläche durch das Steinbachtal in Praunheim?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme