Schulentwicklungsplan 2018 - 2024 hier: Errichtung einer Grundschule in Heddernheim mit Wirkung zum Schuljahr 2021/2022
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 beantragt Informationen zur Errichtung einer neuen Grundschule in Heddernheim, die für das Schuljahr 2021/2022 geplant ist. Die Fragen zielen darauf ab, die Realisierbarkeit und die baulichen Gegebenheiten zu klären.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
- Ist die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme mit Wirkung zum Schuljahr 2021/2022 überhaupt realistisch?
- Im Baugebiet "Sandelmühle" ist nur der Bau einer KITA geplant, das bestätigte das Stadtplanungsamt. Gibt es also eine baureife Fläche für diesen Neubau?
Kontext
Im neuen Schulentwicklungsplan ist niedergeschrieben, dass aufgrund eines hohen Bedarfs und zur Entlastung der Robert-Schumann-Schule in Heddernheim eine neue dreizügige Grundschule im Grundschulbezirk zum Schuljahr 2021/22 errichtet und eröffnet werden soll. Der Ortsbeirat begrüßt dies grundsätzlich.
Begründung
Man sollte nicht das Ziel, wie die "Neueröffnung 2021/22" niederschreiben, wenn nicht auch relativ klar ist, dass man es auch umsetzen kann. Sonst ist es das Papier nicht wert. Wir hoffen das Beste.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2020MM 85Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2018 bis 2024Magistratsvortrag
- 18. Juni 2020OFOF 558/8Schulentwicklungsplan 2018 - 2024 Hier: Errichtung einer Grundschule in Heddernheim mit Wirkung zum Schuljahr 2021/22Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Juni 2020Sie sind hierVV 1682Schulentwicklungsplan 2018 - 2024 hier: Errichtung einer Grundschule in Heddernheim mit Wirkung zum Schuljahr 2021/2022Anfrage
- 23. September 2024Antwort des Magistrats · nach 225 WochenSTST 1677Schulentwicklungsplan 2018 - 2024 hier: Errichtung einer Grundschule in Heddernheim mit Wirkung zum Schuljahr 2021/2022Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1