Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Bezirk des Ortsbeirates 9
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 9 fordert den Magistrat auf, die Abrechnungen der AWO-Kitas zu überprüfen, da der Verdacht besteht, dass unrechtmäßige Zahlungen an die AWO geleistet wurden. Ziel ist es, Klarheit über die finanziellen Transaktionen zu erhalten und mögliche Schäden für die Stadt Frankfurt zu vermeiden.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
- Wurden die Abrechnungen der AWO Kita Dornbusch überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen?
- Wurden die Abrechnungen der AWO Kita Niedwiesen überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen?
Kontext
Der AWO-Kreisverband Frankfurt steht unter Verdacht, die Stadt Frankfurt am Main in unterschiedlichen Bereichen der Kooperation getäuscht zu haben, um in der Summe hohe unrechtmäßige Zahlungen zu erlangen. In der 39. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Man berichtete die Dezernentin für Soziales, Senioren, Jugend und Recht darüber, im Dezember 2019 das Dezernat für Integration und Bildung sowie den Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main über den Verdacht einer substantiellen Schädigung der Stadt Frankfurt durch den AWO-Kreisverband Frankfurt informiert zu haben. Die AWO betreibt in Frankfurt am Main derzeit 18 Kindertagesstätten, wobei davon zwei Einrichtungen ihre Standorte im Bezirk des Ortsbeirates 9 haben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2020OFOF 769/9Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Bezirk des Ortsbeirates 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Mai 2020Sie sind hierVV 1658Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Bezirk des Ortsbeirates 9Anfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 51