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Lärmemissionen von Livemusik-Veranstaltungen im Außenbetrieb der Gaststätte Gerbermühlstraße 110

Vorlagentyp: V
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anwohnerinnen und Anwohner der Gerbermühlstraße 110 fordern Maßnahmen gegen die Lärmemissionen von Livemusik-Veranstaltungen, die bis in die frühen Morgenstunden stattfinden. Es wird erwartet, dass der Magistrat über bereits ergriffene Maßnahmen zur Lärmminderung informiert.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Begründung

Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Strahlenberger Weg sowie aus dem nordwestlichen Oberrad beschweren sich über von Gästegegröhle begleitete Livemusik bis in die frühen Morgenstunden. Nur während der jeweiligen Lockdowns sei Ruhe eingekehrt. Selbst bei geschlossenem Fenster sei die Musik noch zu hören. An Schlaf bei geöffnetem Fenster sei kaum zu denken. Das Einschalten des Ordnungsamts und des achten Reviers erbrächte nach Besuch der jeweiligen Streife nur circa 15 Minuten Ruhe, dann ginge es noch lauter weiter mit der Beschallung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Juli 2021OFOF 152/5Lärmemissionen von Livemusikveranstaltungen im Außenbetrieb der Gaststätte Gerbermühlstraße 110Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 10. September 2021Sie sind hier
    VV 162Lärmemissionen von Livemusik-Veranstaltungen im Außenbetrieb der Gaststätte Gerbermühlstraße 110
    Anfrage
  3. 3. Dezember 2021Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2175Lärmemissionen von Livemusik-Veranstaltungen im Außenbetrieb der Gaststätte Gerbermühlstraße 110Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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