Lärmemissionen von Livemusik-Veranstaltungen im Außenbetrieb der Gaststätte Gerbermühlstraße 110
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den Lärmemissionen von Livemusik-Veranstaltungen in der Gaststätte Nasa Kafana. Es wird darauf hingewiesen, dass für solche Veranstaltungen eine Genehmigung erforderlich ist und die Einhaltung der Immissionsrichtwerte sowie der nächtlichen Ruhezeiten zu beachten ist.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Aufgrund der vorliegenden Anfrage des Ortsbeirates 05 wurde die Gaststätte "Nasa Kafana" durch die Stadtpolizei, Immissionsschutz, einer Überprüfung unterzogen. Vor Ort wurde der Betreiber angetroffen und über die Beschwerdelage informiert. Im Gesprächsverlauf räumte er ein, in den Sommermonaten hin und wieder Livemusik-Veranstaltungen durchgeführt zu haben. In der Außengastronomie sind grundsätzlich keine Musikanlagen oder vergleichbare Beschallungen erlaubt. Sofern dennoch Musik-Veranstaltungen geplant werden, ist zuvor eine Genehmigung durch das Ordnungsamt (Bereich Gaststätten) zu beantragen. Darüber hinaus muss vor dem Ereignis durch die Stadtpolizei eine Einmessung der Musikanlage hinsichtlich der einzuhaltenden Immissionsrichtwerte durchgeführt werden, um die Beeinträchtigungen für Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich zu halten. Der Betreiber wurde über diese Verfahrensweise informiert und darüber hinaus auch im regulären Betrieb dringend auf die Einhaltung der nächtlichen Ruhezeiten hingewiesen. Bei anschließenden Kontrollen nach 22:00 Uhr wurde nur leise Musik wahrgenommen. Messungen an der nächsten Wohnbebauung ergaben keine Überschreitungen der zulässigen Richtwerte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juli 2021OFOF 152/5Lärmemissionen von Livemusikveranstaltungen im Außenbetrieb der Gaststätte Gerbermühlstraße 110Ortsbeiratsantrag · SPD
- 10. September 2021VV 162Lärmemissionen von Livemusik-Veranstaltungen im Außenbetrieb der Gaststätte Gerbermühlstraße 110Anfrage
- 3. Dezember 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2175Lärmemissionen von Livemusik-Veranstaltungen im Außenbetrieb der Gaststätte Gerbermühlstraße 110Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab