Raumplan für die Fried-Lübbecke-Schule
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Zusammenfassung
Die Fried-Lübbecke-Schule benötigt dringend einen Raumplan, um die bestehende Raumknappheit zu beheben und die zukünftige Entwicklung zu sichern. Es wird angefragt, ob ein solcher Plan bereits vorliegt und ob zukünftige Standorte für Grundschulen in Eschersheim berücksichtigt wurden.
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1. ob es bereits einen fertigen Raumplan für diese Schule gibt und welche Flächen bzw. Räume er beinhaltet; 2. inwieweit bei diesem Plan ein zukünftiger Grundschulstandort in Eschersheim bereits eingepreist wurde; 3. ob es möglich ist, das Gelände zwischen Schulpavillon und Fahrradabstellplatz des Freibads Eschersheim einzubeziehen, um z. B. auch eine neue Turnhalle zu errichten.
Kontext
Die Fried-Lübbecke-Schule leidet weiterhin über Raumknappheit und mangelnde Zukunftsperspektiven. Die Fläche für eine dreizügige Schule müsste von derzeit 700 Quadratmeter auf 2300 Quadratmeter erweitert werden. Im Augenblick ist diesbezüglich eine Flächenanalyse in Arbeit, der Schule aber noch nicht bekannt. Bei Nachfragen steht außerdem immer wieder die Behauptung im Raum, in Eschersheim würde demnächst ein neuer Grundschulstandort eingerichtet, was aber realistischerweise erst in frühestens sieben bis acht Jahren der Fall sein wird, da es noch nicht einmal einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der Anne-Frank-Straße gibt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2020OFOF 767/9Raumplan für die Fried-Lübbecke-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Februar 2020Sie sind hierVV 1587Raumplan für die Fried-Lübbecke-SchuleAnfrage
- 25. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1044Raumplan für die Fried-Lübbecke-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen