Neubaugebiet Palleskestraße
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Palleskestraße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Höchst: Lehrerparkplätze in der Palleskestraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Höchst: Einrichten einer Schulstraße für die Schulen in der Palleskestraße und Breuerwiesenstraße prüfen21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Höchst: Verkehrssituation Holzlachstraße – Prüfung und Testphase einer geänderten Verkehrsführung09.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Palleskestraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 16.02.2016, V 1577 entstanden aus Vorlage: OF 1592/6 vom 24.01.2016
Betreff: Neubaugebiet Palleskestraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. wie die Verkehrsführung auf dem ehemaligen Depotgelände nach der Bebauung durch die ABG Frankfurt Holding für die neuen Anwohner geplant ist; 2. welche Parkmöglichkeiten mit der Bebauung genutzt oder geschaffen werden beziehungsweise wie erreicht werden kann, dass die neuen Bewohner das Parkplatzangebot im Parkhaus nutzen werden.
Begründung: Dieser Abschnitt der Palleskestraße ist durch Kurven und Grundstücksausfahrten sehr unübersichtlich. Außerdem wird die Straße als Schulweg zum und vom Höchster Bahnhof genutzt. Im Hinblick darauf, dass hier 250 neue Wohnungen entstehen werden, muss rechtzeitig die Verkehrsanbindung so geplant werden, dass sie nicht zu einer Verschlechterung der ohnehin schon angespannten Verkehrssituation beiträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2016OFOF 1592/6Neubaugebiet PalleskestraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Februar 2016Sie sind hierVV 1577Neubaugebiet PalleskestraßeAnfrage
- 29. April 2016Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 723Neubaugebiet PalleskestraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen