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Gräfendeichstraße keine Umfahrung für den Buchrainplatz

Vorlagentyp: V
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 28.10.2011, V 156 entstanden aus Vorlage: OF 109/5 vom 31.08.2011

Betreff: Gräfendeichstraße keine Umfahrung für den Buchrainplatz Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie sichergestellt werden kann, dass die Gräfendeichstraße im Berufsverkehr nicht als Abkürzung für den Weg von der Offenbacher Landstraße über den Buchrainplatz zum Sachsenhäuser Ufer missbraucht wird und welche Folgen eine geänderte Verkehrsführung für diesen Bereich hätte. Der Ortsbeirat 5 schlägt vor, die Gräfendeichstraße zwischen Wasserhofstraße und Brunnenstraße in Richtung Osten als Einbahnstraße einzurichten.

Begründung: Im Stadtteil Oberrad gilt nach wie vor, die Verkehrsberuhigung voranzutreiben. Anwohnerinnen und Anwohner werden erheblich durch Berufsverkehr, auch aus Offenbach am Main kommend, belastet. Besonders in den Morgenstunden zwischen 6 Uhr und 8 Uhr werden immer wieder Schleichwege genutzt, um der Verkehrsberuhigung am Buchrainplatz zu entgehen. Autofahrer, aus östlicher Richtung kommend, fahren entweder durch die Flaschenburgstraße oder die Erbacher Straße in Richtung Westen in die Gräfendeichstraße, biegen dann Richtung Norden in die Wasserhofstraße und gelangen so schneller an die Uferstraße. Dies bringt eine erhebliche Verkehrsbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner in den umliegenden Wohnstraßen mit sich, die durch die o.g. Maßnahme leicht und kostengünstig minimiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. August 2011OFOF 109/5Gräfendeichstraße keine Umfahrung für den BuchrainplatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 28. Oktober 2011Sie sind hier
    VV 156Gräfendeichstraße keine Umfahrung für den Buchrainplatz
    Anfrage
  3. 9. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 36Gräfendeichstraße keine Umfahrung für den BuchrainplatzStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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