Sicherheit für Radfahrer im Sindlinger Kreisel
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Auskunftsersuchen vom 19.01.2016, V 1557 entstanden aus Vorlage: OF 1568/6 vom 02.12.2015
Betreff: Sicherheit für Radfahrer im Sindlinger Kreisel Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, durch welche Maßnahmen am Sindlinger Kreisel die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern beim Queren der Zu- und Ausfahrt zum Tor West des Industrieparks verbessert werden kann.
Begründung: Die Sanierung des Sindlinger Kreisels und die Installation von Lichtzeichenanlagen hat die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer erheblich verbessert. Dennoch weisen Fußgänger und insbesondere Radfahrer darauf hin, dass speziell die Querung der Zu- und Ausfahrt zum Tor West des Industrieparks nach wie vor ein erhebliches Gefahrenpotenzial aufweise. Insbesondere wird beanstandet, dass Verkehrsteilnehmer aus Richtung Hattersheim bei der Zu- und Ausfahrt zum Tor West die Vorfahrtsberechtigung der Radfahrer und Fußgänger, die in Richtung Höchst unterwegs sind, missachten und diese damit gefährden. Eventuell kann hier mit einer entsprechenden Zusatzbeschilderung, Markierung oder anderen Maßnahmen eine Verbesserung erzielt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Dezember 2015OFOF 1568/6Sicherheit für Radfahrer im Sindlinger KreiselOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2016Sie sind hierVV 1557Sicherheit für Radfahrer im Sindlinger KreiselAnfrage
- 4. April 2016Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 583Sicherheit für Radfahrer im Sindlinger KreiselStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen