Die Vorlage M 189 zwackt Geld aus der Entwicklung des Rebstocks ab
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Auskunftsersuchen vom 02.12.2019, V 1510 entstanden aus Vorlage: OF 973/2 vom 26.11.2019
Betreff: Die Vorlage M 189 zwackt Geld aus der Entwicklung des Rebstocks ab Vorgang: M 189/19 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 2 zu berichten, um welche Projekte es sich bei der Projektdefinition 5.005491 "Entwicklung Rebstockgelände" handelt, die zugunsten der Einhausung der A 661 nicht für die Entwicklung des Rebstockgeländes verwendet werden sollen, wie in der Vorlage M 189 erläutert.
Begründung: In der Vorlage M 189 ist unter Ziffer 4. folgendes zu lesen: "b.) die Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 2.257.000 Euro aus der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.005491, Entwicklung Rebstockgelände erfolgt ..." Bei der Produktgruppe 13 handelt es sich um Mittel der Stadtplanung, die Frage ist, welche Projekte mit den 2.257.000 Euro getätigt werden sollten, dies sollte der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2019MM 189Planungskosten für Einhausung der A 661Magistratsvortrag
- 26. November 2019OFOF 973/2Die Vorlage M 189 zwackt Geld aus der Entwicklung des Rebstocks abOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Dezember 2019Sie sind hierVV 1510Die Vorlage M 189 zwackt Geld aus der Entwicklung des Rebstocks abAnfrage
- 14. April 2020Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 690Die Vorlage M 189 zwackt Geld aus der Entwicklung des Rebstocks abStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen