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Errichtung eines Abenteuerspielplatzes in Oberrad

Vorlagentyp: V
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Auskunftsersuchen vom 29.10.2010, V 1450 entstanden aus Vorlage: OF 1160/5 vom 05.10.2010

Betreff: Errichtung eines Abenteuerspielplatzes in Oberrad Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob im Stadtteil Oberrad, Grazer Weg, das Grundstück Gemarkung 507, Oberrad, Flur 45, Flurstück 15/0 1. für die Errichtung eines Abenteuerspielplatzes für Kinder und Jugendliche zwischen neun Jahren und 15 Jahren geeignet ist? 2. Welche technischen und finanziellen Voraussetzungen für die Errichtung eines Abenteuerspielplatzes mit pädagogischer Betreuung geschaffen werden müssen?

Begründung: Gemäß des Berichts B 402 vom 25.6.2010 ist das zunächst vorgeschlagene Grundstück im Grazer Weg für das geplante Projekt nicht tauglich. Bei einem Ortstermin mit dem zuständigen Dezernat und dem zuständigen Fachamt wurde in unmittelbarer Nähe ein weiteres Grundstück benannt (Gemarkung 507, Oberrad, Flur 45, Flurstück 15/0), das unter Umständen zur Verfügung stehen könnte. Nach Inaugenscheinnahme dieses Grundstücks, eignet es sich für die Errichtung eines Abenteuerspielplatzes mit pädagogischer Betreuung für Kinder und Jugendliche im Stadtteil Oberrad. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Oktober 2010OFOF 1160/5Errichtung eines Abenteuerspielplatzes in OberradOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FAG, FDP, LINKE.
  2. 29. Oktober 2010Sie sind hier
    VV 1450Errichtung eines Abenteuerspielplatzes in Oberrad
    Anfrage
  3. 12. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 120Errichtung eines Abenteuerspielplatzes in OberradStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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