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Sicherung eines Bürgersteigbereiches in der Sebastian-Kneipp-Straße

Vorlagentyp: V
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 10.09.2015, V 1443 entstanden aus Vorlage: OF 622/8 vom 18.08.2015

Betreff: Sicherung eines Bürgersteigbereiches in der Sebastian-Kneipp-Straße Im Mai 2013 wurde der Magistrat durch den Ortsbeirat gebeten zu veranlassen, dass der Bürgersteig an der Sebastian-Kneipp-Straße in Richtung Hundertwasser/Kindertagesstätte/Kupferhammer, so gesichert wird, dass ein Zuparken des Bereiches nicht möglich ist. Im Spätherbst 2014 wurden dort die Gehwegplatten entfernt. Nun ist die Fläche nicht mehr befestigt, aber das Zuparken immer noch (auch bei Regenwetter) möglich. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat:

  1. War dort eine weitergehende Maßnahme - wie z. B. eine Abgrenzung mit Pollern/Stahlbügeln, oder evtl. die Bepflanzung mit einem Busch, Baum, oder ähnlichem - vorgesehen?
  2. Wenn ja, wann erfolgt diese Maßnahme? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. August 2015OFOF 622/8Sicherung eines Bürgersteigbereiches in der Sebastian-Kneipp-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 10. September 2015Sie sind hier
    VV 1443Sicherung eines Bürgersteigbereiches in der Sebastian-Kneipp-Straße
    Anfrage
  3. 27. November 2015Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1671Sicherung eines Bürgersteigbereiches in der Sebastian-Kneipp-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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