Renaturierung der Nidda im Ortsbezirk 9
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Auskunftsersuchen vom 10.09.2015, V 1441 entstanden aus Vorlage: OF 971/9 vom 25.08.2015
Betreff: Renaturierung der Nidda im Ortsbezirk 9 Eine Renaturierungsmaßnahme ist bereits vor einigen Jahren in der Gemarkung Berkersheim erfolgt. Von dem Eschersheimer Wehr ist bekannt, dass es im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme (im Zuge eines eventuellen Ausbaus der Main-Weser-Bahnstrecke) niedergelegt beziehungsweise umgebaut werden soll. Der Verlauf der Nidda innerhalb des Ortsbezirks 9 geht aber weit über das Teilstück am Eschersheimer Wehr hinaus. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, 1. warum es mit den Renaturierungsmaßnahmen nicht wirklich voran geht; 2. für wann welche Teilstücke der Nidda im Ortsbezirk 9 zur Renaturierung vorgesehen sind.
Begründung: Nach einer geltenden EU-Verordnung sind die Flüsse innerhalb der EU bis zum Jahre 2015 naturnah (um-) zu gestalten. Das bedeutet eigentlich bis zum Dezember dieses Jahres. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2015OFOF 971/9Renaturierung der Nidda im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · FDP
- 10. September 2015Sie sind hierVV 1441Renaturierung der Nidda im Ortsbezirk 9Anfrage
- 11. Dezember 2015Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1766Renaturierung der Nidda im Ortsbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen