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Wie steht es um die Sicherheitsvorkehrungen bei Kerb- und ähnlichen Veranstaltungen?

Vorlagentyp: V
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 26.10.2010, V 1441 entstanden aus Vorlage: OF 192/13 vom 11.10.2010

Betreff: Wie steht es um die Sicherheitsvorkehrungen bei Kerb- und ähnlichen Veranstaltungen? Anlässlich der Kerb in Nieder-Erlenbach, die zu den traditionellen und beliebten Veranstaltungen im Ortsteil zählt, kam es in diesem Jahr durch einige gewaltbereite, mit Messern bewaffnete Jugendliche zu schweren Prügeleien, Vandalismus und erheblichen Sachbeschädigungen. Im umliegenden Wohnumfeld wurden bei Fahrzeugen Reifen aufgeschlitzt, Spiegel abgebrochen und Kennzeichen abgerissen. Dass dies zu Unmut und Verärgerung bei den Bürgerinnen und Bürgern geführt hat, muss nicht näher betont werden. Allein die Sachschäden gehen in die Tausende. Auch die Polizei war mit der Situation scheinbar überfordert. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

a) Was beabsichtigt der Magistrat zu tun, um die Sicherheit bei Veranstaltungen dieser Art künftig zu erhöhen?

b) Was wird getan, um solchen Ausschreitungen vorzubeugen?

c) Bedarf die Polizei im Bezirk einer Aufstockung, um ihrer Aufgabe angesichts des wachsenden Drucks gerecht zu werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Oktober 2010OFOF 192/13Wie steht es um die Sicherheitsvorkehrungen bei Kerb- und ähnlichen Veranstaltungen?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 26. Oktober 2010Sie sind hier
    VV 1441Wie steht es um die Sicherheitsvorkehrungen bei Kerb- und ähnlichen Veranstaltungen?
    Anfrage
  3. 13. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 130Wie steht es um die Sicherheitsvorkehrungen bei Kerb- und ähnlichen Veranstaltungen?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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