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Wie steht es um die Sicherheitsvorkehrungen bei Kerb- und ähnlichen Veranstaltungen?

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2011, ST 130

Betreff: Wie steht es um die Sicherheitsvorkehrungen bei Kerb- und ähnlichen Veranstaltungen? Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat das für die Kriminalitätsbekämpfung im Stadtgebiet originär zuständige Polizeipräsidium Frankfurt am Main um Stellungnahme gebeten. Dieses berichtete wie folgt: Grundsätzlich finden im Vorfeld von Veranstaltungen der oben aufgeführten Art immer Abstimmungsgespräche zwischen Veranstalter, Sicherheitsdiensten und Polizei statt. Hierbei werden unter anderem Erreichbarkeiten aller involvierten Einsatzkräfte (z.B. Sicherheitsdienste, Stadtpolizei, Landespolizei) und Standbetreiber ausgetauscht. Ferner wird immer eine Lagebewertung bezüglich der Sicherheit, im Besonderen im Hinblick auf mögliche unvorhersehbare Vorkommnisse, durchgeführt. Dazu zählt unter anderem auch die Problematik bezüglich des Konsums und des fortwährenden Ausschanks von alkoholischen Getränken sowie die damit oftmals verbundenen Folgen (z.B. Schlägereien). Im konkreten Bezug zu der Kerb in Nieder-Erlenbach in der Zeit vom 17.09. - 20.09.2010 wurde lediglich eine Schlägerei in der ersten Veranstaltungsnacht bekannt. Im Anschluss der Auseinandersetzung konnten zeitnah mehrere jugendliche und unbewaffnete Täter durch Beamte des 15. Polizeireviers festgenommen werden. Während des gesamten Veranstaltungszeitraumes wurden im Umfeld der Kerb insgesamt zwei Sachbeschädigungen an PKW (zerstochene Reifen), ein Kennzeichen- und zwei Fahrraddiebstähle sowie zwei Körperverletzungen zur Anzeige gebracht. Erkenntnisse darüber, dass gewaltbereite, mit Messern bewaffnete Jugendliche auf der Kerb auffällig wurden, können von hier aus nicht bestätigt werden. Ferner liegen keinerlei Informationen dahingehend vor, dass Sachschäden in die "Tausende“ gehen. Abschließend sei angemerkt, dass sich die Kerb in Nieder-Erlenbach in den vergangen Jahren nie als Problemveranstaltung dargestellt hat. Eine verstärkte Bestreifung des Veranstaltungsraumes und entsprechende Kontrollmaßnahmen führten grundsätzlich immer zu einer friedlichen Veranstaltung, was jedoch nicht gänzlich ausschließt, dass einzelne unangenehme Vorfälle vorkommen können. Das Straßenverkehrsamt der Stadt Frankfurt am Main berichtete auf Befragen, dass sich die traditionelle Nieder-Erlenbacher Kerb zwischen zwei Erlaubnisadressaten aufteilt. Während die Kerb selbst durch die Tourismus & Congress GmbH Frankfurt am Main ausgerichtet wird, auf die auch eine gewerberechtliche Festsetzung gemäß Titel IV GewO als Jahrmarkt erfolgt ist, werden das Musikprogramm und der dazugehörige Ausschank seit Jahren durch den ortsansässigen Tanz- und Karnevalsverein "Die Bodentrampler e.V.“ durchgeführt. Der Verein hat wie jedes Jahr auch 2010 eine Ausschankgenehmigung beantragt und erhalten, außerdem ergingen Auflagen nach BImSchG für die Musikbeschallung. Alle relevanten Erlaubnisse wurden bei Erteilung auch den Sicherheitsbehörden (Stadtpolizei, Schutzpolizei) durchschriftlich übermittelt. Die Nieder-Erlenbacher Kerb war seit Gründung des Service-Centers-Veranstaltungen des Straßenverkehrsamtes im Jahre 1995 nie Gegenstand von Beschwerden aus dem Umfeld. Ebenso fehlen jegliche Hinweise auf Umfeldausschreitungen der in der Anfrage beschriebenen Form. Sämtliche erteilten Erlaubnisse enthalten standardmäßige Auflagen, da ein Erfordernis für besondere Sicherheitsanordnungen für diese Veranstaltung nicht erkennbar war. Eine Rückfrage bei der zuständigen Polizeidirektion Nord bezüglich der in der Anfrage beschriebenen Ereignisse ergab, dass lediglich ein Vorfall mit vier Jugendlichen dort aktenkundig ist. Der Vorfall wird als Einzelereignis eingestuft, wie sie im Umfeld derartiger Veranstaltungen durchaus gelegentlich passieren können. Die tatsächliche Wiederholung solcher Vorfälle ist naturgemäß potenziell denkbar, aber auch aufgrund der ansonsten stets ereignisfreien Vorgängerveranstaltungen nicht zwingend wahrscheinlich. Eine Änderung der bestehenden Auflagen im Rahmen der Erlaubniserteilung kann die Wahrscheinlichkeit einer derartigen "Neuauflage“ solcher spontanen Geschehnisse weder positiv noch negativ beeinflussen und erscheint demgemäß nicht sinnvoll. Da weder der Polizei noch der Stadtpolizei Erkenntnisse zu den durch den Ortsbeirat 13 geschilderten Zuständen vorliegen, erfolgt auch künftig eine Analyse der Sicherheitslage bezüglich der Kerb und ein darauf abgestimmtes Einsatzkonzept. Vertraulichkeit: Nein

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Oktober 2010OFOF 192/13Wie steht es um die Sicherheitsvorkehrungen bei Kerb- und ähnlichen Veranstaltungen?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 26. Oktober 2010VV 1441Wie steht es um die Sicherheitsvorkehrungen bei Kerb- und ähnlichen Veranstaltungen?Anfrage
  3. 13. Januar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 130Wie steht es um die Sicherheitsvorkehrungen bei Kerb- und ähnlichen Veranstaltungen?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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