Parkplatzkonzept für die Sportanlage Rebstock
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 16.09.2019, V 1423 entstanden aus Vorlage: OF 901/2 vom 28.08.2019
Betreff: Parkplatzkonzept für die Sportanlage Rebstock Der Magistrat wird gebeten, mit Blick auf die Sportanlage Rebstock, zu prüfen und zu berichten:
- Die Entwicklung eines Parkplatzkonzepts für die Sportanlage insbesondere mit Blick auf einen räumlich nahen Zugang zur Tennisanlage.
- Die weitere (zeitliche) Planung für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes oder von Alternativen auf der Sportanlage.
- Die weitere (zeitliche) Planung für den Bau weiterer Tennisfelder. Begründung: Der bislang von längsparkenden Pkw befahrene und genutzte Gehsteig entlang der Straße Am Römerhof (Höhe Am Römerhof 9) wurde als Schulweg zum neuen Gymnasium Römerhof kurzfristig mit Sperrgittern gegen Parken gesichert. Der die Sportanlage nutzende DJK Schwarz-Weiss Griesheim e. V. bittet daher um die vorgenannten Prüfungen, insbesondere auch mit Blick auf die erfreulich stark ansteigenden Mitglieder- und Nutzerzahlen, die mit den geplanten weiteren Bauvorhaben am Rebstock und am Römerhof zukünftig noch weiter zunehmen dürften. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2019OFOF 901/2Parkplatzkonzept für die Sportanlage RebstockOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. September 2019Sie sind hierVV 1423Parkplatzkonzept für die Sportanlage RebstockAnfrage
- 17. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 37Parkplatzkonzept für die Sportanlage RebstockStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen