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Geförderter Wohnungsbau in Kalbach-Riedberg

Vorlagentyp: V
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Auskunftsersuchen vom 13.09.2019, V 1416 entstanden aus Vorlage: OF 474/12 vom 30.08.2019

Betreff: Geförderter Wohnungsbau in Kalbach-Riedberg Vorgang: M 14/19 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, in welchen Objekten in Kalbach-Riedberg geförderter Wohnungsbau realisiert wurde und ob weitere Projekte mit gefördertem Wohnungsbau im Stadtteil geplant sind. Bei weiteren Bauvorhaben ist geförderter Wohnungsbau auszuweisen.

Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 16. August 2019 stellte der Geschäftsführer der ABG Frankfurt Holding das Bauprojekt "Zur Kalbacher Höhe/Cézanneweg" vor. Im Zuge der Vorlage M 14 entstand der Eindruck, dass bei diesem Projekt auch geförderter Wohnungsbau realisiert wird. Da wider Erwarten im oben genannten Objekt keine geförderten Wohnungen entstehen sollen, wird um die oben genannten Informationen gebeten. Auch wenn die Zusagen zu gefördertem Wohnungsbau nicht pro Stadtteil zu realisieren sind, ist es doch sehr wünschenswert, geförderten Wohnungsbau im Stadtteil Kalbach-Riedberg zu realisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. August 2019OFOF 474/12Geförderter Wohnungsbau in Kalbach-RiedbergOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 13. September 2019Sie sind hier
    VV 1416Geförderter Wohnungsbau in Kalbach-Riedberg
    Anfrage
  3. 20. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2381Geförderter Wohnungsbau in Kalbach-RiedbergStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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