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Wegfall von Stellen im Sozialrathaus Bornheim

Vorlagentyp: V
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 23.09.2010, V 1416 entstanden aus Vorlage: OF 1033/3 vom 13.09.2010

Betreff: Wegfall von Stellen im Sozialrathaus Bornheim Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Ist es richtig, dass fünf von einundzwanzig Stellen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe - Sozialdienst (KJS) des Sozialrathauses Bornheim wegfallen sollen?
  2. Wenn ja, was sind die Gründe für diese massive Stellenstreichung? Wo liegt der Unterschied zu anderen Sozialrathäusern, bei denen keine Stellenstreichungen geplant sind?
  3. Welche Aufgaben hat die KJS und wie sollen diese nach einer solchen Streichung weiterhin wahrgenommen werden? Begründung: Dem Vernehmen nach sollen im Nachgang zu einer Begutachtung durch die Unternehmensberatung Kienbaum fünf Stellen im Bereich der KJS beim Sozialrathaus Bornheim wegfallen, das auch für das Nordend zuständig ist. Dies ist ohne zwingende Gründe angesichts der heutigen Herausforderungen im Kinder- und Jugendbereich absolut unverständlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. September 2010OFOF 1033/3Wegfall von Stellen im Sozialrathaus BornheimOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 23. September 2010Sie sind hier
    VV 1416Wegfall von Stellen im Sozialrathaus Bornheim
    Anfrage
  3. 10. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 29Wegfall von Stellen im Sozialrathaus BornheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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