Linksabbieger aus dem Marbachweg
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Mierendorffstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.06.2026.
- Einrichtung einer Fahrradstraße in der Mierendorffstraße18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Umsetzung der Ergebnisse des Ortstermins zur Verbesserung des Begegnungsorts zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gefährdung im Straßenverkehr durch Elterntaxis im Bereich Marbachweg/Mierendorffstraße15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Mierendorffstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 22.09.2011, V 140 entstanden aus Vorlage: OF 165/9 vom 08.09.2011
Betreff: Linksabbieger aus dem Marbachweg Vorgang: OM 2904/09 OBR 9; ST 468/09 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat die probeweise eingerichteten Linksabbiegebeziehungen vom Marbachweg in die Bertramstraße und die Mierendorffstraße nach fast zweijähriger Testphase insgesamt und in Bezug auf die Sicherheit von Radfahrerinnen und Radfahrern, insbesondere von Schülerinnen und Schülern zur morgendlichen Hauptverkehrszeit?
Begründung: Auf Wunsch des Ortsbeirates wurde das Linksabbiegen vom Marbachweg in die Bertramstraße und die Mierendorffstraße probeweise eingerichtet (ST 468 2009). Anwohner haben vor allem in den Hauptverkehrszeiten Behinderungen im Kreuzungsbereich durch Rückstaus, und für Radfahrer gefährliche Situationen, die durch an den Linksabbiegern in den Radschutzstreifen ausweichende Fahrzeuge entstehen, beobachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. September 2011OFOF 165/9Linksabbieger aus dem MarbachwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. September 2011Sie sind hierVV 140Linksabbieger aus dem MarbachwegAnfrage
- 9. Dezember 2011Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1356Linksabbieger aus dem MarbachwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen