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Trimmgeräte im Berkersheimer und Preungesheimer Bereich der Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 13

Vorlagentyp: V
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1387 entstanden aus Vorlage: OF 811/10 vom 15.06.2015

Betreff: Trimmgeräte im Berkersheimer und Preungesheimer Bereich der Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 13 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob, beispielsweise aus Mitteln des Landes Hessen, auch im Berkersheimer und Preungesheimer Bereich der Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 13 Trimm- und Sportgeräte für Senioren aufgestellt werden können. Von besonderem Interesse sind dabei Beintrainer, Ganzkörpertrainer sowie Rückentrainer.

Begründung: Der Rad- und Fußweg im Berkersheimer und Preungesheimer Bereich entlang der Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 13 wird ausgiebig zur Naherholung genutzt. Sportlerinnen und Sportler nutzen den Weg auch zum Nordic Walking oder zum Joggen, teilweise auch in fachkundig geleiteten Gruppen. Entsprechender Bedarf an Trimm- beziehungsweise Sportgeräten für Seniorinnen und Senioren ist somit vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Juni 2015OFOF 811/10Trimmgeräte im Berkersheimer und Preungesheimer Bereich der Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 13Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 30. Juni 2015Sie sind hier
    VV 1387Trimmgeräte im Berkersheimer und Preungesheimer Bereich der Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 13
    Anfrage
  3. 18. September 2015Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1367Trimmgeräte im Berkersheimer und Preungesheimer Bereich der Trasse der ehemaligen Straßen-bahnlinie 13Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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