Grünanlage Auf der Körnerwiese
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 19.08.2019, V 1386 entstanden aus Vorlage: OF 867/2 vom 02.08.2019
Betreff: Grünanlage Auf der Körnerwiese Vorgang: OM 4813/10 OBR 2; ST 547/11 Der Magistrat wird vor dem Hintergrund der laufenden Diskussion um den innerstädtischen Verkehr gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Bereich auf Höhe der Böhmerstraße, der derzeit die Grünanlage Auf der Körnerwiese im nördlichen Bereich zerschneidet, an dieser Stelle gesperrt und die freiwerdende Fläche für eine Erweiterung und Aufwertung der Grünanlage genutzt werden kann.
Begründung: Eine Verbindung der genannten Teile der Grünanlage Auf der Körnerwiese würde die Attraktivität und Nutzbarkeit dieser Grünfläche für die dortige Wohnbevölkerung erheblich steigern. Es soll deshalb geprüft werden, ob auf den dafür erforderlichen Teil der Verkehrsfläche auf Höhe der Böhmerstraße unter verkehrlichen Gesichtspunkten verzichtet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Oktober 2010OFOF 543/2Grünanlage Auf der KörnerwieseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. November 2010OMOM 4813Grünanlage Auf der KörnerwieseDirektanregung
- 15. April 2011STST 547Grünanlage Auf der KörnerwieseStellungnahme
- 2. August 2019OFOF 867/2Grünanlage Auf der KörnerwieseOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. August 2019Sie sind hierVV 1386Grünanlage Auf der KörnerwieseAnfrage
- 16. Dezember 2019STST 2288Grünanlage Auf der KörnerwieseStellungnahme
- 17. August 2020OFOF 1172/2Grünanlage auf der Körnerwiese erweiternOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. September 2020OMOM 6648Grünanlage auf der Körnerwiese erweiternDirektanregung
- 12. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 537 WochenSTST 353Grünanlage auf der Körnerwiese erweiternStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen