Offen stehende Mülleimer am Mainufer
Zusammenfassung
Dieser Antrag verlangt eine Untersuchung der Ursachen für das häufige Offenstehen der Mülleimer am Mainufer und die vorgeschlagenen Maßnahmen zur zukünftigen Verhinderung. Es wird auf die hygienischen Probleme und die Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes hingewiesen. Ziel ist es, Lösungen zu finden, um die Abfallbehälter sicher zu verschließen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, aus welchen Gründen die großen, verschließbaren und überdachten öffentlichen Mülleimer am unteren Sachsenhäuser Mainufer häufig offen stehen und welche Maßnahmen vorgesehen sind, um dies künftig zu verhindern.
Begründung
Die vorgesehenen verschließbaren Abfallbehälter am Mainufer werden regelmäßig in offenem Zustand vorgefunden, wodurch Abfälle herausfallen oder verteilt werden. Dies beeinträchtigt das Erscheinungsbild des Mainufers und kann hygienische Probleme verursachen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Behälter unbefugt durch Dritte geöffnet werden. Eine Klärung der Ursachen sowie geeignete präventive Maßnahmen erscheinen daher erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2026OFOF 1647/5Offen stehende Mülleimer am MainuferOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Januar 2026Sie sind hierVV 1380Offen stehende Mülleimer am MainuferAnfrage
- 13. April 2026Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 709Offen stehende Mülleimer am MainuferStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen