Henri-Dunant-Schule hier: Wegfall von Parkplätzen
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Palleskestraße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Höchst: Lehrerparkplätze in der Palleskestraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Höchst: Einrichten einer Schulstraße für die Schulen in der Palleskestraße und Breuerwiesenstraße prüfen21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Höchst: Verkehrssituation Holzlachstraße – Prüfung und Testphase einer geänderten Verkehrsführung09.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Auskunftsersuchen vom 19.05.2015, V 1350 entstanden aus Vorlage: OF 1358/6 vom 28.04.2015
Betreff: Henri-Dunant-Schule hier: Wegfall von Parkplätzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, während der Dauer des Übergangs zwischen der Verlagerung der Henri-Dunant-Schule und dem Baubeginn des neuen Schulgebäudes Parkplätze für die Anwohner der Siedlung auf dem Gelände der Schule zu schaffen.
Begründung: Die Parksituation in der Henri-Dunant-Siedlung ist seit geraumer Zeit kaum noch erträglich. Nun fallen noch einige Parkplätze wegen der Einrichtung der Bushaltestelle für den Pendelverkehr zum Ausweichschulgebäude in der Palleskestraße weg. Deshalb möchte der Ortsbeirat, dass überprüft wird, ob in der Übergangszeit bis zum Baubeginn des neuen Schulgebäudes auf der dann ungenutzten Fläche des Schulgeländes Ausweichparkplätze geschaffen werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. April 2015OFOF 1358/6Henri-Dunant-Schule hier: Wegfall von ParkplätzenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Mai 2015Sie sind hierVV 1350Henri-Dunant-Schule hier: Wegfall von ParkplätzenAnfrage
- 24. August 2015Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1212Henri-Dunant-Schule hier: Wegfall von ParkplätzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen