Schimmel in der neuen Grundschule
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Schloßstraße — 23 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
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Neues zu Schloßstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1326 entstanden aus Vorlage: OF 819/2 vom 30.05.2019
Betreff: Schimmel in der neuen Grundschule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. ob die Kellerräume des alten Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) der neuen Grundschule in Bockenheim an der Schloßstraße mit Schimmel belastet sind, 2. falls ja, in welchem Ausmaß der Schimmelbefall die Planungen und letztlich den Beginn des Schulbetriebs verzögert sowie 3. welche Maßnahmen bei den Umbau- und Sanierungsmaßnahmen des Gebäudes getroffen werden, damit sich dort künftig kein Schimmel in den Kellerräumen bildet. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zeitnah den derzeitigen Planungsstand der neuen Grundschule im Ortsbeirat vorzustellen.
Begründung: Hinweise der Mitarbeiter des DIPF lassen darauf schließen, dass ein Schimmelbefall in den Kellerräumen bestehen könnte. So wurde berichtet, dass das DIPF im Keller des Altbaus Videointerviewkabinen für die Psychologen eingebaut hätte. Nach einem Jahr hätten die Kabinen wegen Schimmels wieder geschlossen werden müssen. Anscheinend seien die Mauern feucht, weil der Keller nicht ausreichend gegen aufsteigende Feuchtigkeit geschützt sei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2019OFOF 819/2Schimmel in der neuen GrundschuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Juni 2019Sie sind hierVV 1326Schimmel in der neuen GrundschuleAnfrage
- 20. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 2354Schimmel in der neuen GrundschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2