Nutzung der ehemaligen Personalwohnungen im Kinderzentrum Karl-Flesch-Straße 12, KT 143
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Auskunftsersuchen vom 10.03.2015, V 1292 entstanden aus Vorlage: OF 459/4 vom 22.02.2015
Betreff: Nutzung der ehemaligen Personalwohnungen im Kinderzentrum Karl-Flesch-Straße 12, KT 143 Vorgang: M 174/12 Den Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat darüber Auskunft zu erteilen, wie der Stand der Planungen im Kinderzentrum Karl-Flesch-Straße 12, KT 143, in Bezug auf die Personalwohnungen sind.
Begründung: In der M 174 aus 2012 berichtete der Magistrat: "Das Obergeschoss ist wegen genehmigungsrechtlicher und brandschutztechnischer Einschränkungen für das Kinderzentrum derzeit kaum verwendbar, da es ursprünglich einmal für Personalwohnungen geplant wurde." und im dazugehörigen Erläuterungsbericht vom 24.02.2012 zur Sanierung und Erweiterung U3 im Kinderzentrum: "Wie in der Sonderbaukontrolle vom 23.03.2010 festgestellt wurde, liegt für die Räume im Obergeschoss lediglich eine Baugenehmigung für eine Wohnnutzung vor. Zwischenzeitlich wurde diese jedoch aufgegeben und die Räumlichkeiten als Personal- und Besprechungsräume verwendet." und "Für das Obergeschoss konnte zum jetzigen Zeitpunkt noch keine neue Nutzung festgelegt werden." und "Es ist das Ziel, diese Maßnahmen möglichst schnell nach zu führen, um sie in einer gemeinsamen Baustellenabwicklung mit der Gesamtmaßnahme durchführen zu können, um Mehraufwand in der Fassadenausführung und Provisorien zu vermeiden." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Februar 2015OFOF 459/4Personalwohnungen im Kinderzentrum Karl-Flesch-Straße 12, KT 143Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 10. März 2015Sie sind hierVV 1292Nutzung der ehemaligen Personalwohnungen im Kinderzentrum Karl-Flesch-Straße 12, KT 143Anfrage
- 11. Mai 2015Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 690Nutzung der ehemaligen Personalwohnungen im Kinderzentrum Karl-Flesch-Straße 12, KT 143Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen