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Fußgängerüberweg an der Orber Straße/Cassellastraße

Vorlagentyp: V
43 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 13.05.2019, V 1273 entstanden aus Vorlage: OF 560/11 vom 10.04.2019

Betreff: Fußgängerüberweg an der Orber Straße/Cassellastraße Vorgang: ST 379/19 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob ihm bewusst ist, dass die Erhebung der erforderlichen Verkehrszahlen vor dem Umzug und der Eröffnung der Freien Christlichen Schule (Orber Straße 4) stattgefunden hat und demnach höchst wahrscheinlich nicht mehr aktuell ist. Weiterhin fragt der Ortsbeirat den Magistrat, wieso es nicht möglich ist, nördlich der Kreuzung über die Cassellastraße einen Fußgängerüberweg zu installieren?

Begründung: Momentane Situation: Quelle: Google Maps Laut StVO wäre ein Fußgängerüberweg nördlich der Kreuzung über die Cassellastraße möglich, da er die Vorfahrtsstraße nicht kreuzt. Wünschenswert wären natürlich vier Fußgängerüberwege, um den Schülern den bestmöglichen Schutz gewährleisten zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Februar 2019STST 379Fußgängerüberwege an der Orber Straße/CassellastraßeStellungnahme
  2. 10. April 2019OFOF 560/11Fußgängerüberweg an der Orber Straße/CassellastraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 13. Mai 2019Sie sind hier
    VV 1273Fußgängerüberweg an der Orber Straße/Cassellastraße
    Anfrage
  4. 16. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 2331Fußgängerüberweg an der Orber Straße / CasselastraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 11
Sitzung 34 · 16.09.2019
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 35 · 28.10.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

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