Nachtbus n7 fährt seit Dezember am Wochenende nicht mehr durch Goldstein und Schwanheim
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 07.05.2019, V 1242 entstanden aus Vorlage: OF 976/6 vom 15.04.2019
Betreff: Nachtbus n7 fährt seit Dezember am Wochenende nicht mehr durch Goldstein und Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie lautet die Begründung für die Einstellung des Angebots?
- In welchem Rahmen wurde die betroffene Öffentlichkeit (Nutzer) über diese Änderung informiert?
- Welche Vorteile hat die Einstellung des Angebots aus Sicht des Magistrats?
- Welche Nachteile hat die Einstellung des Angebots aus Sicht des Magistrats?
- Besteht die Aussicht, den Nachtbus n7 oder eine andere Nachtbuslinie wieder in Schwanheim und Goldstein verkehren zu lassen? Begründung: Die Einstellung des Angebots führt bei bisherigen Nutzern zu Unverständnis. Die Ausweitung des Angebots der Straßenbahnlinie 12 scheint der Nachfrage in Schwanheim und Goldstein nicht unbedingt gerecht zu werden. Insgesamt ist die Idee, den Schienenverkehr in der Nacht auszuweiten, nicht zu kritisieren, jedoch muss das Angebot vor Ort der Nachfrage entsprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1380 Aktenzeichen: 92 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. April 2019OFOF 976/6Nachtbus n7 fährt seit Dezember am Wochenende nicht mehr durch Goldstein und SchwanheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Mai 2019Sie sind hierVV 1242Nachtbus n7 fährt seit Dezember am Wochenende nicht mehr durch Goldstein und SchwanheimAnfrage
- 29. Juli 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1380Nachtbus n7 fährt seit Dezember am Wochenende nicht mehr durch Goldstein und SchwanheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen