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Eine „Spielhölle“ in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und unternehmen?

Vorlagentyp: V
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Begründung

kann der Magistrat mitteilen und unternehmen? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Nach Informationen des Ortsbeirates werden die leerstehenden Geschäftsräume im Gebäude Alt-Niederursel 1 an die Games&More Entertainment vermietet. Dieses Unternehmen betreibt nach eigener Darstellung Spielstätten, die neben Freizeitspaß wie Billard, Dart und Flipper unter anderem auch Geldgeräte zum Glücksspiel anbieten - und dies in Verbindung mit Gastronomie und voraussichtlichen Öffnungszeiten von 16 Stunden am Tag. Die Anwohner im Bereich Alt-Niederursel/Karl-Kautsky-Weg/Niederurseler Landstraße befürchten durch die zu erwartenden Gäste der Spielothek eine negative Wohnumfeldveränderung. Nach Ansicht des Ortsbeirates trägt eine Glücksspielstätte außerdem nicht dazu bei, die sozialen und infrastrukturellen Probleme in einem Stadtteil wie der Nordweststadt zu lösen. Sie fügt sich auch nicht in den Gebietscharakter der näheren Umgebung ein und beeinträchtigt an dieser zentralen Stelle von Niederursel in ihrer üblicherweise auffälligen Schaufenstergestaltung das Stadtbild rund um die historische Scheune am ehemaligen Tankstellendreieck. 200 Meter entfernt befindet sich die Heinrich-Kromer-Grundschule, deren Schulweg in Sichtweite zur Liegenschaft Alt-Niederursel 1 verläuft; zudem gibt es in der unmittelbaren Nachbarschaft des Gebäudes einen Kindergarten (Alt-Niederursel 3) und eine Altenwohnanlage (Eduard-Bernstein-Weg 2-22).

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 29.10.2009, V 1129 entstanden aus Vorlage: OF 525/8 vom 26.10.2009

Betreff: Eine "Spielhölle" in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und unternehmen? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Nach Informationen des Ortsbeirates werden die leerstehenden Geschäftsräume im Gebäude Alt-Niederursel 1 an die Games&More Entertainment vermietet. Dieses Unternehmen betreibt nach eigener Darstellung Spielstätten, die neben Freizeitspaß wie Billard, Dart und Flipper unter anderem auch Geldgeräte zum Glücksspiel anbieten - und dies in Verbindung mit Gastronomie und voraussichtlichen Öffnungszeiten von 16 Stunden am Tag. Die Anwohner im Bereich Alt-Niederursel/Karl-Kautsky-Weg/Niederurseler Landstraße befürchten durch die zu erwartenden Gäste der Spielothek eine negative Wohnumfeldveränderung. Nach Ansicht des Ortsbeirates trägt eine Glücksspielstätte außerdem nicht dazu bei, die sozialen und infrastrukturellen Probleme in einem Stadtteil wie der Nordweststadt zu lösen. Sie fügt sich auch nicht in den Gebietscharakter der näheren Umgebung ein und beeinträchtigt an dieser zentralen Stelle von Niederursel in ihrer üblicherweise auffälligen Schaufenstergestaltung das Stadtbild rund um die historische Scheune am ehemaligen Tankstellendreieck. 200 Meter entfernt befindet sich die Heinrich-Kromer-Grundschule, deren Schulweg in Sichtweite zur Liegenschaft Alt-Niederursel 1 verläuft; zudem gibt es in der unmittelbaren Nachbarschaft des Gebäudes einen Kindergarten (Alt-Niederursel 3) und eine Altenwohnanlage (Eduard-Bernstein-Weg 2-22). Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat:

  1. Kann der Magistrat die Information über eine geplante Spielothek in Alt-Niederursel bestätigen?
  2. Falls dies der Fall ist, handelt es sich um ein gehobenes Unterhaltungscenter mit qualitätvollem Service, ansprechender Gastronomie und bezüglich des Jugendschutzes geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?
  3. Welche baulichen Voraussetzungen benötigt diese Spielhalle (zum Beispiel Geschoss-, Raumaufteilung und Eingänge) und hat der Magistrat bereits eine Umbaugenehmigung erteilt? Welche Öffnungszeiten sind geplant?
  4. Wie viele Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit will der Betreiber im Gastraum aufstellen? Will er die Höchstzahl von zehn ausschöpfen?
  5. Da im konkreten Fall möglicherweise eine nicht zumutbare Belästigung der Nachbarn - zu diesen zählt der Ortsbeirat auch die Grundschule, den Kindergarten und die Altenwohnanlage - nach § 33i (2) GewO zu befürchten ist: Beabsichtigt der Magistrat die Spielhallenerlaubnis für eine geplante Spielothek an der genannten Adresse zu versagen, zu befristen oder den Betrieb an bestimmte Auflagen zu knüpfen?
  6. Verfügt der Magistrat über Kenntnisse, ob es weitere Interessenten für die Geschäftsräume gegeben hat und welche Gründe dazu geführt haben, an Games&More Entertainment zu vermieten?
  7. Wie viele Pkw-Stellplätze für Kunden muss eine Spielothek in Alt-Niederursel 1 nachweisen beziehungsweise ablösen und wie viele Kundenparkplätze sind faktisch zu erwarten und wo liegen diese?
  8. Hält der Magistrat angesichts der uferlosen Ausbreitung von Spielhallen im gesamten Stadtgebiet mit Blick auf die Gefahren der Spielsucht eine bundesgesetzliche Verschärfung der Gewerbeordnung für angezeigt, die - auch über das kommunale Planungsrecht - auf ein Verbot von Spielhallen in zentralen Stadtteillagen und Wohn- beziehungsweise Mischgebieten abzielt?
  9. Trifft es zu, dass für die Räume in der Liegenschaft eine Nutzungseinschränkung vorliegt? Wenn ja, wurde ein Antrag auf Änderung derselben gestellt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. Oktober 2009 wurde diese Anfrage im Ortsbeirat eingebracht. Der Magistrat antwortete am 3. Dezember 2009 mit der Stellungnahme ST 1668. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 5 Wochen.

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