Eine "Spielhölle" in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und unternehmen?
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 634
Betreff: Eine "Spielhölle" in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und unternehmen? Vorläufige Stellungnahme: Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat inzwischen mit Urteil vom 17.12.2012 die Klage der Spielstättenbetreiberin abgewiesen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin hat einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim VGH Kassel gestellt, so dass der Rechtsstreit noch nicht abgeschlossen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Mai 2013 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 1129 — Anfrage vom 29. Oktober 2009.