Eine "Spielhölle" in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und unternehmen?
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2013, ST 1592
Betreff:
Eine "Spielhölle" in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und unternehmen?
Der Magistrat kann in der Sache abschließend mitteilen, dass der von der Klägerin eingereichte Berufungsantrag gegen das vom Verwaltungsgericht Frankfurt am 17.12.2012 gesprochene Urteil durch Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 26.09.2013 zurückgewiesen wurde. Die Baugenehmigung wurde durch das Verwaltungsgericht Frankfurt für rechtswidrig erklärt. Der Bauherr kann und darf sie somit nicht mehr in Anspruch nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. November 2013 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 1129 — Anfrage vom 29. Oktober 2009.