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Eine .Spielhölle. in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und unternehmen?

Vorlagentyp: OFCDU
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Begründung

Der Ortsbeirat wolle beschließen: Nach Informationen des Ortsbeirates werden die leerstehenden Geschäftsräume im Gebäude Alt-Niederursel 1 an die Saturn Spielotheken GmbH vermietet. Dieses Unternehmen betreibt nach eigener Darstellung Spielstätten, die neben Freizeitspaß wie Billard, Dart und Flipper unter anderem auch Geldgeräte zum Glücksspiel anbieten - und dies in Verbindung mit Gastronomie und voraussichtlichen Öffnungszeiten von 16 Stunden am Tag. Die Anwohner im Bereich Alt-Niederursel/Karl-Kautsky-Weg/Niederurseler Landstraße befürchten durch die zu erwartenden Gäste der Spielothek eine negative Wohnumfeldveränderung. Nach Ansicht des Ortsbeirates trägt eine Glücksspielstätte außerdem nicht dazu bei, die sozialen und infrastrukturellen Probleme in einem Stadtteil wie der Nordweststadt zu lösen. Sie fügt sich auch nicht in den Gebietscharakter der näheren Umgebung ein und beeinträchtigt an dieser zentralen Stelle von Niederursel in ihrer üblicherweise auffälligen Schaufenstergestaltung das Stadtbild rund um die historische Scheune am ehemaligen Tankstellendreieck. 200 Meter entfernt befindet sich die Heinrich-Kromer-Grundschule, deren Schulweg in Sichtweite zur Liegenschaft Alt-Niederursel 1 verläuft; zudem gibt es in der unmittelbaren Nachbarschaft des Gebäudes einen Kindergarten (Alt-Niederursel 3) und eine Altenwohnanlage (Eduard-Bernstein-Weg 2-22).

Inhalt

Antrag vom 26.10.2009, OF 525/8

Betreff:

Eine "Spielhölle" in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und unternehmen?

Der Ortsbeirat wolle beschließen:

Nach Informationen des Ortsbeirates werden die leerstehenden Geschäftsräume im Gebäude Alt-Niederursel 1 an die Saturn Spielotheken GmbH vermietet. Dieses Unternehmen betreibt nach eigener Darstellung Spielstätten, die neben Freizeitspaß wie Billard, Dart und Flipper unter anderem auch Geldgeräte zum Glücksspiel anbieten - und dies in Verbindung mit Gastronomie und voraussichtlichen Öffnungszeiten von 16 Stunden am Tag.

Die Anwohner im Bereich Alt-Niederursel/Karl-Kautsky-Weg/Niederurseler Landstraße befürchten durch die zu erwartenden Gäste der Spielothek eine negative Wohnumfeldveränderung. Nach Ansicht des Ortsbeirates trägt eine Glücksspielstätte außerdem nicht dazu bei, die sozialen und infrastrukturellen Probleme in einem Stadtteil wie der Nordweststadt zu lösen. Sie fügt sich auch nicht in den Gebietscharakter der näheren Umgebung ein und beeinträchtigt an dieser zentralen Stelle von Niederursel in ihrer üblicherweise auffälligen Schaufenstergestaltung das Stadtbild rund um die historische Scheune am ehemaligen Tankstellendreieck. 200 Meter entfernt befindet sich die Heinrich-Kromer-Grundschule, deren Schulweg in Sichtweite zur Liegenschaft Alt-Niederursel 1 verläuft; zudem gibt es in der unmittelbaren Nachbarschaft des Gebäudes einen Kindergarten (Alt-Niederursel 3) und eine Altenwohnanlage (Eduard-Bernstein-Weg 2-22).

Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat:

  1. Kann der Magistrat die Information über eine geplante Spielothek in Alt-Niederursel bestätigen?
  2. Falls dies der Fall ist, handelt es sich um ein gehobenes Unterhaltungscenter mit qualitätvollem Service, ansprechender Gastronomie und bezüglich des Jugendschutzes geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?
  3. Welche baulichen Voraussetzungen benötigt diese Spielhalle (zum Beispiel Geschoß- und Raumaufteilung) und hat der Magistrat bereits eine Umbaugenehmigung erteilt?
  4. Wie viele Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit will der Betreiber im Gastraum aufstellen? Will er die Höchstzahl von zehn ausschöpfen?
  5. Da im konkreten Fall möglicherweise eine nicht zumutbare Belästigung der Nachbarn - zu diesen zählt der Ortsbeirat auch die Grundschule, den Kindergarten und die Altenwohnanlage - nach § 33i (2) GewO zu befürchten ist: Beabsichtigt der Magistrat die Spielhallenerlaubnis für eine geplante Spielothek an der genannten Adresse zu versagen, zu befristen oder den Betrieb an bestimmte Auflagen zu knüpfen?
  6. Verfügt der Magistrat über Kenntnisse, ob es weitere Interessenten für die Geschäftsräume gegeben hat und welche Gründe dazu geführt haben, an die Saturn Spielotheken GmbH zu vermieten?
  7. Wie viele Pkw-Stellplätze für Kunden muss eine Spielothek in Alt-Niederursel 1 nachweisen beziehungsweise ablösen und wie viele Kundenparkplätze sind faktisch zu erwarten?
  8. Hält der Magistrat angesichts der uferlosen Ausbreitung von Spielhallen im gesamten Stadtgebiet mit Blick auf die Gefahren der Spielsucht eine bundesgesetzliche Verschärfung der Gewerbeordnung für angezeigt, die - auch über das kommunale Planungsrecht - auf ein Verbot von Spielhallen entralen Stadtteillagen und Wohn- beziehungsweise Mischgebieten abzielt?

Beratung im Ortsbeirat: 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Oktober 2009 brachte CDU im Ortsbeirat 8 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.10.2009 im OBR 8 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 36 · 29.10.2009
TO I, TOP 33
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1129 2009 Die Vorlage OF 525/8 als wird Eilanfrage gemäß § 10 Abs. 4 GOO mit der Maßgabe beschlossen, dass a) die Worte "Saturn Spielotheken" durch Worte "Games&More Entertainment" ersetzt werden; b) Ziffer 3 folgende Fassung erhält: "Welche baulichen Voraussetzungen benötigt diese Spielhalle (zum Beispiel Geschoß-, Raumaufteilung und Eingänge) und hat der Magistrat bereits eine Umbaugenehmigung erteilt? Welche Öffnungszeiten sind geplant?"; c) unter Ziffer 7 der Halbsatz "und wo liegen diese" angefügt wird und d) als Ziffer 9 die Fragen "Trifft es zu, dass für die Räume in der Liegenschaft eine Nutzungseinschränkung vorliegt? Wenn ja, wurde ein Antrag auf Änderung derselben gestellt?" angefügt werden."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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