Eine .Spielhölle. in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und unternehmen?
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Nach Informationen des Ortsbeirates werden die leerstehenden Geschäftsräume im Gebäude Alt-Niederursel 1 an die Saturn Spielotheken GmbH vermietet. Dieses Unternehmen betreibt nach eigener Darstellung Spielstätten, die neben Freizeitspaß wie Billard, Dart und Flipper unter anderem auch Geldgeräte zum Glücksspiel anbieten - und dies in Verbindung mit Gastronomie und voraussichtlichen Öffnungszeiten von 16 Stunden am Tag. Die Anwohner im Bereich Alt-Niederursel/Karl-Kautsky-Weg/Niederurseler Landstraße befürchten durch die zu erwartenden Gäste der Spielothek eine negative Wohnumfeldveränderung. Nach Ansicht des Ortsbeirates trägt eine Glücksspielstätte außerdem nicht dazu bei, die sozialen und infrastrukturellen Probleme in einem Stadtteil wie der Nordweststadt zu lösen. Sie fügt sich auch nicht in den Gebietscharakter der näheren Umgebung ein und beeinträchtigt an dieser zentralen Stelle von Niederursel in ihrer üblicherweise auffälligen Schaufenstergestaltung das Stadtbild rund um die historische Scheune am ehemaligen Tankstellendreieck. 200 Meter entfernt befindet sich die Heinrich-Kromer-Grundschule, deren Schulweg in Sichtweite zur Liegenschaft Alt-Niederursel 1 verläuft; zudem gibt es in der unmittelbaren Nachbarschaft des Gebäudes einen Kindergarten (Alt-Niederursel 3) und eine Altenwohnanlage (Eduard-Bernstein-Weg 2-22).
Inhalt
Antrag vom 26.10.2009, OF 525/8
Betreff:
Eine "Spielhölle" in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und unternehmen?
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Nach Informationen des Ortsbeirates werden die leerstehenden Geschäftsräume im Gebäude Alt-Niederursel 1 an die Saturn Spielotheken GmbH vermietet. Dieses Unternehmen betreibt nach eigener Darstellung Spielstätten, die neben Freizeitspaß wie Billard, Dart und Flipper unter anderem auch Geldgeräte zum Glücksspiel anbieten - und dies in Verbindung mit Gastronomie und voraussichtlichen Öffnungszeiten von 16 Stunden am Tag.
Die Anwohner im Bereich Alt-Niederursel/Karl-Kautsky-Weg/Niederurseler Landstraße befürchten durch die zu erwartenden Gäste der Spielothek eine negative Wohnumfeldveränderung. Nach Ansicht des Ortsbeirates trägt eine Glücksspielstätte außerdem nicht dazu bei, die sozialen und infrastrukturellen Probleme in einem Stadtteil wie der Nordweststadt zu lösen. Sie fügt sich auch nicht in den Gebietscharakter der näheren Umgebung ein und beeinträchtigt an dieser zentralen Stelle von Niederursel in ihrer üblicherweise auffälligen Schaufenstergestaltung das Stadtbild rund um die historische Scheune am ehemaligen Tankstellendreieck. 200 Meter entfernt befindet sich die Heinrich-Kromer-Grundschule, deren Schulweg in Sichtweite zur Liegenschaft Alt-Niederursel 1 verläuft; zudem gibt es in der unmittelbaren Nachbarschaft des Gebäudes einen Kindergarten (Alt-Niederursel 3) und eine Altenwohnanlage (Eduard-Bernstein-Weg 2-22).
Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat:
- Kann der Magistrat die Information über eine geplante Spielothek in Alt-Niederursel bestätigen?
- Falls dies der Fall ist, handelt es sich um ein gehobenes Unterhaltungscenter mit qualitätvollem Service, ansprechender Gastronomie und bezüglich des Jugendschutzes geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?
- Welche baulichen Voraussetzungen benötigt diese Spielhalle (zum Beispiel Geschoß- und Raumaufteilung) und hat der Magistrat bereits eine Umbaugenehmigung erteilt?
- Wie viele Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit will der Betreiber im Gastraum aufstellen? Will er die Höchstzahl von zehn ausschöpfen?
- Da im konkreten Fall möglicherweise eine nicht zumutbare Belästigung der Nachbarn - zu diesen zählt der Ortsbeirat auch die Grundschule, den Kindergarten und die Altenwohnanlage - nach § 33i (2) GewO zu befürchten ist: Beabsichtigt der Magistrat die Spielhallenerlaubnis für eine geplante Spielothek an der genannten Adresse zu versagen, zu befristen oder den Betrieb an bestimmte Auflagen zu knüpfen?
- Verfügt der Magistrat über Kenntnisse, ob es weitere Interessenten für die Geschäftsräume gegeben hat und welche Gründe dazu geführt haben, an die Saturn Spielotheken GmbH zu vermieten?
- Wie viele Pkw-Stellplätze für Kunden muss eine Spielothek in Alt-Niederursel 1 nachweisen beziehungsweise ablösen und wie viele Kundenparkplätze sind faktisch zu erwarten?
- Hält der Magistrat angesichts der uferlosen Ausbreitung von Spielhallen im gesamten Stadtgebiet mit Blick auf die Gefahren der Spielsucht eine bundesgesetzliche Verschärfung der Gewerbeordnung für angezeigt, die - auch über das kommunale Planungsrecht - auf ein Verbot von Spielhallen entralen Stadtteillagen und Wohn- beziehungsweise Mischgebieten abzielt?
Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Oktober 2009 brachte CDU im Ortsbeirat 8 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.10.2009 im OBR 8 angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme