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Eine "Spielhölle" in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und unternehmen

Vorlagentyp: STMagistrat
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2011, ST 214

Betreff: Eine "Spielhölle" in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und unternehmen Vorläufige Stellungnahme: Im vg. Sachverhalt ist ein Rechtsmittelverfahren anhängig, somit kann im Zuge dessen keine Auskunft seitens des Magistrats erfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. Februar 2011 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 1129 — Anfrage vom 29. Oktober 2009.

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