Eine "Spielhölle" in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und unternehmen
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1766
Betreff: Eine "Spielhölle" in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und unternehmen Vorläufige Stellungnahme: Das Gerichtsverfahren ist noch immer nicht abgeschlossen. Somit hat sich seit der letzten Stellungnahme ST 797 vom 25.05.2012 kein neuer Sachstand ergeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. November 2012 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 1129 — Anfrage vom 29. Oktober 2009.