Eine "Spielhölle" in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und unternehmen
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Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 797
Betreff: Eine "Spielhölle" in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und unternehmen Vorläufige Stellungnahme: Während des zurzeit anhängigen Gerichtsverfahrens kann der Magistrat zum Streitgegenstand außergerichtlich keine Stellungnahme abgeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2012Sie sind hierSTST 797Eine "Spielhölle" in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und unternehmenStellungnahme
- 17. Oktober 2012OFOF 251/8Verkehrsabhängige Ampelschaltung Kreuzung Rosskopfstraße/Niederurseler LandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. November 2012VV 537Verkehrsabhängige Ampelschaltung Kreuzung Rosskopfstraße/Niederurseler LandstraßeAnfrage
- 18. Februar 2013Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 281Verkehrsabhängige Ampelschaltung Kreuzung Rosskopfstraße / Niederurseler LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab