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Umgang mit dem Baulückenatlas und einigen Baulücken

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 08.05.2014, V 1017 entstanden aus Vorlage: OF 460/8 vom 24.04.2014

Betreff: Umgang mit dem Baulückenatlas und einigen Baulücken Alle kleinteiligen Grundstücke, die für eine Wohnbebauung in Frage kommen, sind in Frankfurt dankenswerterweise in einem Baulückenatlas aufgenommen. Insbesondere der Ortsteil Niederursel weist noch eine nicht unbedeutende Anzahl davon auf. Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten:

  1. Wie wird das Verzeichnis "Baulückenatlas" in der Praxis eingesetzt? Ist dies ein reines Informationsangebot der Stadt oder werden die Grundstücksbesitzenden und Interessenten aktiv angesprochen - mit dem Ziel der Bebauung dieser kleineren Grundstücke ? 2.1 Was wird aus den Baulücken oberhalb und unterhalb des Urselbaches an der Olof-Palme-Straße?
    • a)Grundstück an der Ecke "An den Mühlwegen" - mit einer zugewachsenen Baugrube,
    • b)das nunmehr abgeräumte Gelände der ehemaligen Wasseraufbereitungsanlage für das VDM -Gelände/Deponie (Bebauung oder Zuschlag zur benachbarten Grünfläche)? 2.2 Wie geht es mit der voll Wasser stehenden Baugrube an der Ecke Oberurseler Weg/Ecke Spielsgasse weiter? Diese Stelle ist regelmäßig bei Hochwasser des Urselbaches überschwemmt und liegt im ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet. Begründung: Vorhandene, innerstädtische Wohnbaupotenziale sollten bevorzugt und aktiv behandelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. April 2014OFOF 460/8Umgang mit dem Baulückenatlas und einigen BaulückenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 8. Mai 2014Sie sind hier
    VV 1017Umgang mit dem Baulückenatlas und einigen Baulücken
    Anfrage
  3. 4. August 2014Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 971Umgang mit dem Baulückenatlas und einigen BaulückenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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