Schulentwicklungsplan - Neue Grundschule Rebstock
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Notwendigkeit einer neuen Grundschule in Rebstock zur Deckung des Grundschulbedarfs aufgrund der geplanten Wohnbebauung. Die Grundschule Rebstock II wurde bereits beschlossen und genehmigt, um ab 2025 in Betrieb genommen zu werden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zur Deckung der Grundschulbedarfe in der für ursprünglich ca. 2.000 Wohneinheiten konzipierten Rebstockbebauung unter Einbeziehung der benachbarten Kuhwaldsiedlung ist eine vierzügige Grundschule, die Viktoria-Luise-Schule, errichtet worden. Im Rahmen der Bebauung "Rebstock" (B683Ä) sollen ca. 900 zusätzliche Wohneinheiten entstehen. Die Bebauung liegt im Schulbezirk der Viktoria-Luise-Schule. Die Kapazität der Viktoria-Luise-Schule ist allerdings schon ausgeschöpft, sodass zur Deckung des Gesamtbedarfs an Grundschulplätzen die Errichtung einer weiteren zweizügigen Grundschule notwendig ist.
Der Grundschulstandort ist im Rahmen der wohnbaulichen Nachverdichtung bereits im Südwesten des Plangebietes vorgesehen. Die Grundschule Rebstock II ist von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und durch den hessischen Kultusminister genehmigt worden. Sie ist als Teil der Schulbauoffensive (siehe M 95 aus 2024) für eine Planung ab dem Jahr 2025 vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Juni 2020OFOF 1100/2Schulentwicklungsplan - Neue Grundschule RebstockOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Juni 2020VV 1703Schulentwicklungsplan - Neue Grundschule RebstockAnfrage
- 13. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 240 WochenSTST 97Schulentwicklungsplan - Neue Grundschule RebstockStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab