Erhalt alter Grabsteine und Grabplatten
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, dass alle unter Denkmalschutz stehenden Grabstätten erhalten bleiben und Patenschaften dafür erworben werden können. Auch nicht denkmalgeschützte Grabstätten können in Einzelfällen erhalten werden, wenn sich Personen zur dauerhaften Pflege verpflichten. Dies soll dem Wunsch nach Erhalt historisch oder künstlerisch bedeutender Grabmale Rechnung tragen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Alle Grabstätten, die unter Denkmalschutz stehen, bleiben erhalten. Für diese Gräber kann eine Patenschaft erworben werden.
Darüber hinaus können in Einzelfällen auch nicht denkmalgeschützte Grabstätten erhalten werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich Personen verpflichten, die Grabstätte dauerhaft unentgeltlich zu pflegen. Im Gegensatz zu einer Grabpatenschaft wird hierfür kein Bestattungsrecht eingeräumt. Interessent:innen können sich bei der Friedhofsverwaltung melden.
Durch diese Regelungen wird dem Wunsch, Grabmale zu erhalten, die aus historischen oder künstlerischen Gründen bedeutsam sind, ausreichend Rechnung getragen. Weitergehende Maßnahmen würden einen erheblichen personellen Aufwand verursachen und sind nicht leistbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2024OFOF 1008/5Erhalt alter Grabsteine und Grabplatten auf dem Alten Friedhof OberradOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Februar 2024OMOM 5181Erhalt alter Grabsteine und Grabplatten auf dem Alten Friedhof OberradDirektanregung
- 17. Mai 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 974Erhalt alter Grabsteine und GrabplattenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab