Wöhlerschule: Lehrschwimmbad
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Schließung des Schulschwimmbads der Wöhlerschule und den Auswirkungen auf die dort untergebrachten Schulen. Es wird erläutert, dass die Heinrich-Seliger-Schule keine Schwimmzeiten in anderen Bädern zugeteilt bekommen konnte, während Oberstufenschüler nicht betroffen waren. Das Schwimmbad wurde im Oktober 2023 mit Einschränkungen freigegeben und kann seit Dezember 2023 wieder uneingeschränkt genutzt werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu Frage 1)
Nachdem das Schulschwimmbad der Wöhlerschule geschlossen werden musste, konnten die dort untergebrachten Schulen weitestgehend auf andere Schwimmbäder verteilt werden. Lediglich der Heinrich-Seliger-Schule als einziger Grundschule, konnten keine Schwimmzeiten in anderen Bädern mehr zugeteilt werden.
Zu Frage 2)
Oberstufenschüler mit Leistungskurs Sport waren von der Schließung nicht betroffen.
Zu Frage 3)
Das Amt für Bau und Immobilien war im regelmäßigen Austausch mit den BäderBetrieben, um die ordnungsgemäße Herstellung der technischen Anlagen zu gewährleisten und die Überleitung sicher zu stellen.
Zu Frage 4)
Das Schwimmbad wurde im Oktober 2023 mit Einschränkungen freigegeben - es konnte zunächst Duschräume nicht genutzt werden. Seit Dezember 2023 kann das Bad wieder ohne Einschränkungen genutzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2023OFOF 510/9Wöhlerschule: LehrschwimmbadOrtsbeiratsantrag · FDP
- 27. April 2023OMOM 3866Wöhlerschule: LehrschwimmbadDirektanregung
- 17. Mai 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 958Wöhlerschule: LehrschwimmbadStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab