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Aggressive Lobbyarbeit an Frankfurter Schulen?

Vorlagentyp: STMagistrat
39 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 942

Betreff: Aggressive Lobbyarbeit an Frankfurter Schulen? Wie in der vorläufigen Stellungnahme vom 22.01.2016 (ST 188) angekündigt, hatten wir das Hessische Kultusministerium um Stellungnahme gebeten. Das Hessische Kultusministerium hat uns mit Schreiben vom 13.06.2016 die folgenden Informationen zu dem Thema zukommen lassen: "Im Zuge der zunehmenden Ausgestaltung der Selbständigkeit der Schulen regelt das Hessische Schulgesetz (HSchG) in § 16 Abs. 4: "Die Mitarbeit von Eltern und anderen geeigneten Personen im Unterricht und an Angeboten der Schule ist möglich." Es wird im HSchG allerdings auch geregelt, dass dabei Grundsätze der Mitwirkung zu beachten sind, die von der Gesamtkonferenz der Schule aufgestellt werden. Zudem ist es notwendig, dass die Schulkonferenz (das ist das Gremium, in dem Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler vertreten sind), zustimmt. Grundsätzlich ist dabei zu beachten, dass dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule entsprochen wird. Alle von der Schulgemeinde ausdrücklich gewünschten Aktivitäten zur Öffnung der Schule sind zu befürworten, allerdings sind dabei alle rechtlichen Vorgaben zu beachten. Dies betrifft insbesondere das Verfassungsgebot zur Wahrung der Neutralität an Schulen. Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 4 der Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 04. November 2011 (ABl. 2011 S. 870 vom 15.12.2011) ist eine über die Nennung einer zuwendenden Person oder Einrichtung, der Art und des Umfangs der Zuwendung hinausgehende Produktwerbung unzulässig. Die Verantwortung für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben obliegt der Schulleitung. Sollte es dennoch zu Verstößen kommen, hat die staatliche Schulaufsicht die Aufgabe, entsprechenden Informationen nachzugehen. Die Schule entscheidet über entsprechende Angebote in eigener Verantwortung unter Einbeziehung der Gremien der Schulgemeinde. Unabhängig davon besteht die Aufsichtsverpflichtung der Staatlichen Schulämter, möglichen Hinweisen auf Verstöße gegen die o.g. Vorgaben in geeigneter Weise nachzugehen. Die konkrete Beantwortung der drei Detailfragen erfordert eine Abfrage bei allen Frankfurter Schulen." Bisher liegen weder dem Staatlichen Schulamt noch dem Stadtschulamt entsprechende Meldungen von Schulleitungen, Lehrkräften, Eltern oder Schülerinnen und Schülern aus Frankfurter Schulen vor, die auf einen Verstoß gegen die o. g. Vorgaben hinweisen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Oktober 2015OFOF 281/13Aggressive Lobbyarbeit an Frankfurter SchulenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 3. November 2015VV 1499Aggressive Lobbyarbeit an Frankfurter Schulen?Anfrage
  3. 22. Januar 2016STST 188Aggressive Lobbyarbeit an Frankfurter Schulen?Stellungnahme
  4. 18. Juli 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 39 Wochen
    STST 942Aggressive Lobbyarbeit an Frankfurter Schulen?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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