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Aufstellung eines Hundetütenautomaten am Buchrainplatz

Vorlagentyp: STMagistrat
35 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 942

Betreff: Aufstellung eines Hundetütenautomaten am Buchrainplatz Die Verschmutzungen durch Hundekot sind für viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt ein berechtigtes Ärgernis. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Ämter sind im Rahmen der Grünunterhaltung von den Auswirkungen betroffen. Zum Thema Hunde auf öffentlichen Flächen und Grünanlagen sind grundsätzlich Ge- und Verbote sowohl in der Polizeiverordnung, als auch in der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main vorgegeben und hinreichend geregelt. Diese bilden Voraussetzung und Handlungsgrundlage für ein konstruktives Miteinander aller Besuchergruppen von Grünanlagen. Hierüber ist auch geregelt, dass Hundehalter grundsätzlich verpflichtet sind, den Hundekot zu beseitigen. Hier ist die Eigenverantwortung und Rücksichtnahme der Hundebesitzer selbst gefragt. Leider kommen einige Hundehalter ihrer Verpflichtung zur Beseitigung des Hundekots nicht nach. Die Gesamtproblematik hat dazu geführt, dass an einigen durch das Grünflächenamt zu betreuenden Grünanlagen und -flächen Tütenspender für Hundekot aufgestellt wurden. Dies wurde durch den Magistrat als unterstützendes Angebot für Hundehalter angesehen, ihrer Verpflichtung zur konsequenten Entsorgung der Hinterlassenschaften nachzukommen. Weitere Tütenspender wurden durch das Fachamt in der Vergangenheit nur noch in Einzelfällen aufgestellt, wenn sich der Bedarf aus gesamtstädtischer Sicht ableiten ließ sowie dies fachlich vertretbar war und ein Pate zur Verfügung stand. Dabei wurden die Tüten städtischerseits kostenlos zur Verfügung gestellt und dem Paten angeliefert. Die Bereitstellung der Tütenspender verursacht allerdings einen hohen personellen und materiellen Aufwand. So ist jährlich allein für die Beschaffung der Tüten eine Summe von rund 20.000,00 Euro erforderlich. Das Vorhandensein von Paten für die Betreuung eines Teils der Tütenspender, so positiv dies auch eingeschätzt wird, kann diesen Aufwand nicht kompensieren. Unter Berücksichtigung der Konsolidierungsbemühungen des Magistrats und der in den letzten Jahren gestiegenen Kosten für die Beschaffung der Hundetüten kann dieser freiwillige Bürgerservice, auch wenn ein Pate zur Befüllung des Hundetütenautomaten zur Verfügung steht, nicht mehr fortgesetzt werden. Der Magistrat ist der Meinung, dass es Hundebesitzern zuzumuten ist, sich entsprechende Tüten privat zu beschaffen und mitzuführen, wenn sie mit ihrem Hund im öffentlichen Raum unterwegs sind. Die hier notwendigen Tüten sind, wie Hundenahrung und andere Utensilien, im Fachhandel zu beziehen. Auch mit diesen Tüten kann der Hundehalter durchaus seiner Verantwortung zur vorgeschriebenen Beseitigung der Hinterlassenschaften nachkommen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. November 2013OFOF 743/5Aufstellung eines Hundetütenautomaten am BuchrainplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 29. November 2013OMOM 2745Aufstellung eines Hundetütenautomaten am BuchrainplatzDirektanregung
  3. 17. März 2014STST 389Aufstellung eines Hundetütenautomaten am BuchrainplatzStellungnahme
  4. 18. Juli 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 Wochen
    STST 942Aufstellung eines Hundetütenautomaten am Buchrainplatz
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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