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Ankauf des aufzugebenden Areals der Flint Group in Frankfurt-Rödelheim mit dem Ziel, auf diesem Areal preiswerten Wohnraum bauen zu lassen

Vorlagentyp: STMagistrat
52 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat unterstützt den Ankauf des Areals der Flint Group in Frankfurt-Rödelheim, um den Standort als gewerbliche Fläche zu sichern und auszubauen. Dies steht im Einklang mit dem Gewerbeflächen-Entwicklungsprogramm der Stadt. Der Ankauf wird jedoch nur erfolgen, wenn die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewährleistet sind.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat unterstützt den Gedanken, das Areal anzukaufen. Allerdings mit dem Ziel, den Standort als gewerbliche Fläche zu sichern bzw. auszubauen. Das Gewerbeflächen-Entwicklungsprogramm der Stadt Frankfurt am Main als auch dessen laufende Fortschreibung sehen für die in Rede stehende Fläche auch künftig eine rein gewerbliche Nutzung vor. Bei der planungsrechtlichen Beurteilung von zukünftigen Bauvorhaben kommt im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung § 34 Absatz 2 des Baugesetzbuches zur Anwendung, d. h. eine Einstufung als Gewerbegebiet im Sinne des § 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) einschließlich der dort genannten Ausnahmen nach § 8 (3) Nr. 1 und 2 BauNVO. Die Ausnahmen regeln die Zulässigkeit von Wohnungen, die dem Gewerbebetrieb zuzuordnen sind sowie die Zulässigkeit von u. a. Kindertagesstätten und Schulen. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung müssen sich die Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Ein Erwerb des Geländes durch die Stadt Frankfurt am Main käme derzeit nur im Rahmen eines freihändigen Erwerbs in Betracht. Der Eigentümer hat die Veräußerung im Rahmen eines Bieterverfahrens angestoßen, an dem sich die Stadt Frankfurt am Main beteiligt. Der Magistrat wird im Rahmen des Verfahrens das für die Kommune wirtschaftlich maximal vertretbare Angebot abgeben, bei dem neben dem reinen Grundstückswert auch die teilweise nennenswerten Bodenverunreinigungen zu berücksichtigen sein werden, für die der Veräußerer im Rahmen der Vergabebedingungen eine weitgehende Haftungsfreistellung anstrebt. Zur Prüfung, ob der Ankauf zum vom Eigentümer geforderten Kaufpreis den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gem. § 92 Abs. 2 HGO genügt, bereitet der Magistrat derzeit ein Interessenbekundungsverfahren vor. Vom Ausgang dieses Verfahrens hängt ab, ob ein Ankauf dieser Fläche erfolgen kann. Sofern zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Eigentümer eine Einigung über den Ankauf erzielt werden sollte, wird zur Genehmigung des Erwerbs wie üblich zunächst eine Magistratsvorlage an die Stadtverordnetenversammlung auf den Weg gebracht, in der die Details des abzuschließenden Kaufvertrages dargelegt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Mai 2019OFOF 374/7Ankauf des aufzugebenden Areals der Flint Group in Frankfurt-Rödelheim mit dem Ziel, auf diesem Areal preiswerten Wohnraum bauen zu lassenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
  2. 18. Juni 2019OAOA 435Ankauf des aufzugebenden Areals der Flint Group in Frankfurt-Rödelheim mit dem Ziel, auf diesem Areal preiswerten Wohnraum bauen zu lassenAnregung
  3. 15. Mai 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 52 Wochen
    STST 941Ankauf des aufzugebenden Areals der Flint Group in Frankfurt-Rödelheim mit dem Ziel, auf diesem Areal preiswerten Wohnraum bauen zu lassen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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