Kunstrasenplatz für die Sportanlage Gerbermühle
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Thema Kultur verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 934
Betreff: Kunstrasenplatz für die Sportanlage Gerbermühle Das Sonderbauprogramm Kunstrasen wird in den noch verbleibenden Jahren seiner Laufzeit alle Frankfurter Sportanlagen mit einem Kunstrasenplatz ausstatten. Auch für die Sportanlage Gerbermühle ist ein Kunstrasenplatz vorgesehen. Nach Klärung der rechtlichen Voraussetzungen für die noch anstehenden Kunstrasen-Baumaßnahmen werden voraussichtlich im Sommer 2019 die Maßnahmenpakete der Folgejahre festgelegt, in denen auch die Sportanlage Gerbermühle gelistet sein wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. November 2018OFOF 1062/5Haushalt 2019 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Kunstrasenplatz für die Sportanlage GerbermühleOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
- 23. November 2018EAEA 234Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Kunstrasenplatz für die Sportanlage GerbermühleEtatanregung
- 17. Mai 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 934Kunstrasenplatz für die Sportanlage GerbermühleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab