Schulturnhalle der Münzenbergerschule
Zusammenfassung
Die Turnhalle der Münzenbergerschule ist seit Dezember 2023 aufgrund von Sicherheitsbedenken gesperrt. Der Magistrat plant, die Dachkonstruktion zu untersuchen und geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Nutzbarkeit zu definieren. Bis zur Klärung der Situation werden Ausweichflächen für den Sportunterricht bereitgestellt.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Turnhalle der Münzenbergerschule ist seit Dezember 2023 gesperrt. Diese Sperrung wurde notwendig, da nach einer Begehung der Turnhalle Unsicherheit besteht, ob die Dachkonstruktion ausreichend bemessen ist, um die auftretenden Dachlasten tragen zu können.
Die Dachkonstruktion muss nun weitergehend untersucht werden. Sobald die Ergebnisse des Gutachters vorliegen, wird der Magistrat geeignete Maßnahmen definieren, um die Halle wieder nutzbar zu machen. Aufgrund der bisher nicht definierten Maßnahmen kann aktuell der Zeitpunkt der Fertigstellung sowie die Freigabe der Halle nicht bestimmt werden.
Es konnten kurzfristig Ausweichflächen in den Räumlichkeiten der Saalbau angemietet werden, die für die Schule seit KW 4 zur Verfügung stehen. Darüber hinaus bemüht sich der Magistrat weitere geeignete Sportflächen anzumieten, um auch bei einer längerfristigen Sperrung der Halle adäquaten Sportunterricht zu ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2024OFOF 761/10Schulturnhalle der MünzenbergerschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Februar 2024OMOM 5110Schulturnhalle der MünzenbergerschuleDirektanregung
- 13. Mai 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 933Schulturnhalle der MünzenbergerschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab