Fußgängerbedarfsampel Heussleinstraße / Sindlinger Bahnstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 928
Betreff: Fußgängerbedarfsampel Heussleinstraße / Sindlinger Bahnstraße Der Magistrat hat die erforderliche Verkehrszählung durchführen lassen. Die Prüfung hat ergeben, dass die gewünschte Fußgängerbedarfsampel erforderlich ist. Daraufhin erfolgte die Aufnahme in die Vormerkliste für Lichtsignalanlagen. Der Zeitpunkt der Ausführung wird nach Dringlichkeit der anderen bereits in der Liste erfassten Anlagen und der hierfür bereitstehenden finanziellen Mittel festgelegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. November 2013OFOF 858/6Fußgängerbedarfsampel Heussleinstraße/Sindlinger BahnstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2013VV 886Fußgängerbedarfsampel Heussleinstraße/Sindlinger BahnstraßeAnfrage
- 21. Februar 2014STST 281Fußgängerbedarfsampel Heussleinstraße / Sindlinger BahnstraßeStellungnahme
- 18. Juli 2014Sie sind hierSTST 928Fußgängerbedarfsampel Heussleinstraße / Sindlinger BahnstraßeStellungnahme
- 8. Oktober 2018OFOF 806/6Sindlingen: Fußgängerbedarfsampel Heussleinstraße/Sindlinger BahnstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Oktober 2018VV 1015Sindlingen: Fußgängerbedarfsampel Heussleinstraße/Sindlinger BahnstraßeAnfrage
- 25. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 272 WochenSTST 161Sindlingen: Fußgängerbedarfsampel Heussleinstraße/Sindlinger BahnstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab