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Hundekotbeseitigung im Riederwald

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2011, ST 926

Betreff: Hundekotbeseitigung im Riederwald Die Verschmutzungen durch Hundekot sind für viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt ein berechtigtes Ärgernis. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Ämter sind in einem hohen Maß im Rahmen der Grünunterhaltung von den Auswirkungen betroffen. Voraussetzung und Grundlage für ein konstruktives Miteinander aller Besuchergruppen von Grünanlagen bietet die bestehende Grünanlagensatzung, auf deren Grundlage der Magistrat sowohl eigens ausgewiesene Hundeauslaufflächen eingerichtet hat und andererseits das Fernhalten von Hunden auf Spielplätzen als eindeutiges Gebot ausweist. Die Aufstellung von Tütenspendern wurde durch das Fachamt in der Vergangenheit in Einzelfällen vorgenommen und als unterstützendes Angebot für Hundehalter angesehen, ihrer Verpflichtung zur konsequenten Entsorgung der Hinterlassenschaften nachzukommen. Die Bereitstellung der Tütenspender verursacht allerdings einen hohen personellen und materiellen Aufwand. So ist jährlich allein für die Beschaffung der Tüten eine Summe von über 15.000,00 Euro erforderlich. Die Nachfüllung der Hundetütenspender erfolgt größtenteils durch eigenes Personal. Der hiermit verbundene Aufwand wäre nur dann zu rechtfertigen, wenn die betreffenden Tüten ausschließlich der vorgesehenen Nutzung zugeführt werden und in den mit Spendern versehenen Anlagen tatsächlich auch weniger Hinterlassenschaften festgestellt werden. Die bisherigen Erfahrungen haben jedoch vielfach aufgezeigt, dass die Hundetüten oftmals keine bestimmungsgemäße Verwendung finden, sondern aus den Spendern gerissen und in den angrenzenden Grünanlagen verteilt oder zu anderen Zwecken entwendet werden. Weiterhin musste festgestellt werden, dass zudem an vielen Standorten die Spenderbox aus vorgenannten Gründen nach dem Füllen sehr schnell wieder leer ist, so dass das Angebot tatsächlich oft nicht besteht. Kürzere Befüllintervalle verursachen allerdings noch höhere Kosten, ohne spürbare Verbesserung vor Ort. Nach Auffassung des Magistrats steht deshalb der erforderliche Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen. Dies hat dazu geführt, dass in vielen Bereichen das kostenlose Angebot des Magistrats nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Die Aufstellung weiterer Spender soll aus vorgenannten Gründen zukünftig nur sehr restriktiv weiterverfolgt werden. Aus den geschilderten Gründen sollen zukünftige Ausnahmen für die Aufstellung zusätzlicher Hundetütenspender nur noch in Grünanlagen erfolgen, die aus der Sicht des Fachamtes als geeignet erscheinen. In diesen Fällen sind allerdings Patenschaften für das Befüllen Voraussetzung. Die hierfür notwendigen Absprachen werden jeweils zwischen Ortsbeirat, Paten und den Bezirksleitern des Grünflächenamtes kommuniziert. Mit dieser Verfahrensweise, die zudem Bewusstsein und soziales Engagement vor Ort fördert, hat das Fachamt in der Vergangenheit durchaus positive Erfahrungen gesammelt. Der Magistrat weist im Übrigen darauf hin, dass sich auch handelsübliche Tüten zur Aufnahme von Hundekot eignen. Die Beschaffung solcher Tüten liegt in der eigenen Verantwortung der Hundehalter und steht im Einklang mit der bestehenden Verpflichtung, den Hundekot zu beseitigen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Mai 2011OFOF 4/11Hundekotbeseitigung im RiederwaldOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 6. Juni 2011OMOM 129Hundekotbeseitigung im RiederwaldDirektanregung
  3. 15. August 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 926Hundekotbeseitigung im Riederwald
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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