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Parken in der Ludwig-Reinheimer-Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
49 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 90

Betreff: Parken in der Ludwig-Reinheimer-Straße Vorläufige Stellungnahme: Zu

  1. Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung ist das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen nur innerhalb gekennzeichneter Flächen gestattet. Diese haben in der Ludwig-Reinheimer-Straße eine andere Musterung als die umliegenden Pflasterbereiche. Um die Abgrenzung zu den restlichen Bereichen nochmals zu verdeutlichen, werden die dortigen drei Parkplätze zusätzlich mit Parkwinkeln versehen. Zu
  2. Der Anregung wird entsprochen. Zu
  3. Zu diesem Punkt kann erst nach Abschluss der noch andauernden Überprüfung eine endgültige Stellungnahme abgegeben werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. August 2011OFOF 65/8Parken in der Ludwig-Reinheimer-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 15. September 2011OMOM 372Parken in der Ludwig-Reinheimer-StraßeDirektanregung
  3. 13. Januar 2012Sie sind hier
    STST 90Parken in der Ludwig-Reinheimer-Straße
    Stellungnahme
  4. 6. August 2012Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 1168Parken in der Ludwig-Reinheimer-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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